Hamburger Datenschützer

Facebook muss Pseudonyme erlauben

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte geht wegen der Klarnamen-Pflicht gegen das Online-Netzwerk Facebook vor. Facebook müsse zulassen, dass Menschen den Dienst auch mit einem Pseudonym nutzen, forderte der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar in einer Verwaltungsanordnung an das Netzwerk.

Das Unternehmen dürfe pseudonyme Profile nicht sperren und auch keine Kopie des Personalausweises als Beleg für den Namen der Nutzer fordern.

Konkret geht es um eine Nutzerin, die unter Pseudonym bei Facebook angemeldet war. Ihr Konto wurde gesperrt. Facebook habe einen amtlichen Ausweis gefordert und das Profil auf den echte Namen der Frau umgestellt. Das hält Caspar für unzulässig. Er ordnete an, dass Facebook diese Schritte rückgängig machen müsse. Facebook kann sich beim Verwaltungsgericht dagegen wehren. Das Netzwerk erklärte, die Pflicht für echte Namen sei bereits von deutschen Gerichten geprüft worden.