EU regelt "digitale Mehrwertsteuer" neu

Zum Leidwesen der US-Internet-Wirtschaft hat der EU-Ministerrat gestern einen Vorschlag der EU-Kommission für eine Neuregelung der Mehrwertsteuer auf "elektronisch erbrachte Dienstleistungen" abgesegnet. Es geht dabei um elektronische Software-Käufe, Dienstleistungen übers Netz (z.B. Remote-Support), aber auch Rundfunk und Fernsehen.

Künftig soll in diesem Bereich gelten, dass außerhalb der EU niedergelassene Anbieter digitaler Produkte die Mehrwertsteuer auf Verkäufe an Privatverbraucher entrichten müssen, also gleich wie EU-Firmen behandelt werden. Um das Procedere zu vereinfachen, können Unternehmen sich in einem der 15 Mitgliedsstaaten ihrer Wahl bei der dortigen Steuerbehörde registrieren lassen. Die Mehrwertsteuer müssen sie allerdings zu dem Satz in Rechnung stellen, der am Wohnort des Kunden gilt. Dies berichtet die "Computerwoche".

Diese Regelung ist zunächst auf drei Jahre befristet und kann anschließend ausgeweitet oder durch andere Verfahren ersetzt werden. Aus Sicht der EU entspricht der Plan in vollem Umfang den Nichtdiskriminierungsvorschriften der Welthandelsorganisation. Die Amerikaner fühlen sich dennoch benachteiligt, denn sie zahlen in der Heimat auf Internet-Transaktionen auf Grund eines vorläufigen, bisher aber immer wieder verlängerten Moratoriums zwecks Ankurbelung des E-Commerce keinerlei Mehrwertsteuer.

Gültig wird die neue Richtlinie ab 1. Juli 2003. Bis dann sollten die Mitgliedsstaaten sie in geltendes Recht umgesetzt haben. Der volle Wortlaut der Richtlinie und Verordnung findet sich hier. (Computerwoche/ssp)