.eu-Domains: Die Hälfte der Registrierungen könnte scheitern

Keine Begründung der Zurückweisung

Knipp reicht die Dokumente erst nach einer formalen und inhaltlichen Vorprüfung bei der Validierungsagentur ein. „Annähernd 50 Prozent der Unterlagen, die wir überprüfen, hält den hohen Anforderungen der Validierungsagentur nicht stand“, fasst Fischer den Anteil der Domain-Anträge zusammen, die ohne vorherige Korrekturen abgelehnt würden.

Wie streng die Regeln bei der Validierungsagentur PricewaterhouseCoopers (PwC) tatsächlich ausgelegt werden, kann kein Außenstehender beurteilen. Denn im Falle einer Ablehnung eines Registrierungsantrags wird der Grund für die Zurückweisung nicht bekannt gegeben. Angesichts von mittlerweile mehr als 138.000 Domain-Anträgen in der noch bis zum 6. April 2006 andauernden Vorregistrierungsphase ist es jedoch unwahrscheinlich, dass man sich bei PwC mit möglichen Nachbesserungen an den Anträgen oder Diskussionen über die Regelauslegung belastet.

Deshalb sollte man die Registrierung entweder über eine akkreditierte Registrierstelle mit entsprechendem Service vornehmen oder sich bei der Zusammenstellung der Nachweisdokumente juristischen Beistand suchen.