EU: Der bleifreie PC - Ganz oder gar nicht

Am 1. Juli 2006 wird es ernst: Ab diesem Zeitpunkt dürfen umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe nur in minimalen Konzentrationen in elektronischen Geräten verbaut werden.

Die Verordnung hat jedoch weit reichende Konsequenzen für Hersteller, Handel und Verbraucher.

Die Einhaltung dieses Gesetzes obliegt dem Hersteller, beziehungsweise dem Importeur. Bei Verstößen gegen das Gesetz haftet der Hersteller. Die RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances, Einschränkung gefährlicher Substanzen) soll die Verwendung von gesundheits- und umweltschädigenden Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten einschränken. Zu den auf der Liste stehenden Substanzen zählen die Elemente Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom und Blei sowie polybromierte Biphenyle und Diphenylether.



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(mec)