EU beschließt über digitale Signaturen

Parlament und Rat der Europäischen Union haben eine Richtlinie zur Verwendung elektronischer Signaturen erlassen. Die so genannte fortgeschrittene elektronische Signatur verspricht künftig europaweit Rechtssicherheit.

Einzelne Mitgliedsstaaten können zwar zusätzliche Anforderungen an digitale Signaturen stellen. Diese Anforderungen dürfen jedoch bei grenzüberschreitenden Diensten für den Bürger kein Hindernis darstellen. Mit der einheitlichen Richtlinie innerhalb der EU ist unter anderem dem E-Commerce gedient. Bislang behinderten den elektronischen Handel unterschiedliche oder gar keine Regelungen, was digitale Signaturen betrifft. Mit der Einführung der elektronischen Signatur und der fortgeschrittenen elektronischen Signatur wird dies anders. Während die elektronische Signatur der allgemeinen Authentifizierung dient, sind an die fortgeschrittene Signatur höhere Anforderungen gestellt. Fortgeschrittene Signaturen sind laut der Richtlinie eindeutig einem Unterzeichner zuzuordnen. Als Konsequenz werden fortgeschrittene elektronische Signaturen beispielsweise in Gerichtsverfahren als Beweis zugelassen.

Die jetzt beschlossenen Richtlinien bieten den Mitgliedsstaaten einen eindeutigen Rahmen für die nationale Umsetzung. Das Feld der Anwendungen ist nach der Richtlinie weit gesteckt und betrifft die wechselseitige Kommunikation zwischen staatlichen Einrichtungen, Bürgern und der Wirtschaft. Als Beispiele für den Einsatz der Signaturen nennt die Richtlinie öffentliche Auftragsvergaben, Steuern, Justiz, soziale Sicherheit und Gesundheit. Zur Unterstützung der Europäischen Kommission bei der Umsetzung und Ausformulierung soll ein "Ausschuss für elektronische Signaturen" gegründet werden. (uba)