Keine Zensur mehr im Porno-Bereich

Erotikunternehmer feiert gerichtliche Niederlage als Sieg

"Endlich hat ein Oberlandesgericht der Haftung deutscher Provider für pornographische Angebote Dritter einen Riegel vorgeschoben." Mit diesen Worten hat der Mainzer Unternehmer Tobias Huch seine gerichtliche Niederlage bezüglich der Sperrung von Google kommentiert.

Ihm sei es bei dem Gerichtsverfahren ohnehin nicht darum gegangen zu gewinnen, sondern er habe ein größeres Ziel im Auge gehabt. "Der Entscheid des Oberlandesgerichtes Frankfurt über die Verantwortlichkeit von Internetprovidern für pornographische Inhalte hat eine enorme Tragweite", erklärt Huch.

Mit dem rechtskräftigen Entscheid sei die Möglichkeit zur Ausübung von Zensur über den Weg der Internetprovider nun nicht mehr gegeben."Ich wollte mit meinem Vorstoß auf die Unstimmigkeiten im deutschen Jugendschutz hinweisen", schildert Huch die Beweggründe hinter seinem Vorgehen. Insbesondere die Überprüfung der Tragweite von gesetzlichen Haftungsfreistellungen sei ihm ein Anliegen gewesen. "In dieser Frage hat eine Kammer des Landesgerichtes bisher der anderen widersprochen", fügt er hinzu.

So sei der Internetprovider Arcor im Oktober vergangenen Jahres dazu verurteilt worden, den Zugang zum Videoportal YouPorn zu sperren, da dieses pornographische Inhalte frei zugänglich im Internet anbiete. "Dieser Beschluss ist meiner Meinung nach zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr aufrecht zu erhalten", so der Unternehmer. Denn wenn eine Suchmaschine wie Google, wo wesentlich bedenklichere Inhalte zu finden sind als auf YouPorn, nicht gesperrt werden müsse, dürfe dies auch nicht für das Porno-Portal gelten. "Mir geht es in diesem Zusammenhang auch um Verhältnismäßigkeit", betont Huch.