Ab November 2010 flächendeckend

Elektronischer Personalausweis ab Oktober im Test

Zertifikate zum Auslesen nötig

Nach dem Gesetz zum elektronischen Personalausweis müssen Unternehmen, die Daten aus dem neuen Ausweis auslesen möchten, ein Berechtigungszertifikat beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Dort wird im Sinne der Datensparsamkeit (§ 3a BDSG) geprüft, ob die Informationen, die das Unternehmen auslesen möchte, auch für den Geschäftszweck benötigt werden. Wird der Antrag von der Behörde genehmigt, erhält das jeweilige Unternehmen von einem TrustCenter einen digitalen Schlüssel, mit dem dann auf die Daten des elektronischen Personalausweises zugegriffen werden kann. Die Gebühren für das gesamte Verfahren sind noch nicht festgelegt.

Rückseite: Der elektronische Personalausweis von hinten.
Rückseite: Der elektronische Personalausweis von hinten.

Der elektronische Personalausweis bietet neben dem Identitätsnachweis im Internet noch die Möglichkeit, eine qualifizierte elektronische Signatur auf den Chip zu laden. Damit wird die eigenhändige Unterschrift rechtsverbindlich in der digitalen Welt abgebildet. Auch werden auf dem Personalausweis biometrische Daten gespeichert: Auf dem Ausweis wird ein digitales Foto enthalten sein. Auf freiwilliger Basis können zudem zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.