CCC klärt auf

Elektronische Gesundheitskarte: Bitte nicht lächeln

Der Chaos Computer Club rät allen Krankenversichterten, aufgrund von nicht geklärten Sicherheitsfragen im System, kein Foto einzusenden.

Einige Krankenkassen fordern derzeit ihre Mitglieder auf, Fotos zur Ausstellung der neuen elektronischen Gesundheitskarte einzusenden. Dabei seien laut CCC wichtige Sicherheitsfragen des Systems nicht geklärt. Der Chaos Computer Club rät daher allen Versicherten, kein Foto einzusenden. In den letzten Tagen erreichten den CCC Hinweise, dass erste Krankenkassen ihre Kunde dazu auffordern, zwecks Ausstellung einer neuen Versichertenkarte ein Foto einzusenden. Die IKK Sachsen bestehe sogar auf ein biometrisch vermessbares Foto und verweise auf eine gesetzliche Verpflichtung, dieses Foto einzusenden.

Das dem Chaos Computer Club bekannte Konzept für die elektronische Gesundheitskarte weise gravierende Mängel unter anderem bei der Umsetzung der so genannten "freiwilligen Dienste" auf. Bei der elektronischen Patientenakte würden sensible Daten den geschützten Bereich der Praxis verlassen und auf einem zentralen Server gespeichert. Laut Spezifikation sollen diese Daten zwar vor der Übermittlung verschlüsselt werden, jedoch gebe es noch immer kein schlüssiges Konzept, wer Zugriff auf die dazu benötigten Schlüssel haben werde.

Da die Einführung der neuen Gesundheitskarte ohne diese Zusatzdienste ökonomisch nicht vertretbar sei und daher keinerlei Vorteile für Kassen, Versicherte oder Ärzte bringe, sei die Einführung des unausgereiften Systems unverantwortlich. Der Chaos Computer Club rät daher den Versicherten, der Aufforderung nach Einsendung eines Fotos nicht nachzukommen und damit die flächendeckende Einführung der neuen Gesundheitskarte zu verzögern, bis grundlegende Fragen zum Schutz der sensiblen Daten geklärt seien.

Zwar sehe § 291 des Sozialgesetzbuches vor, dass die Versichertenkarte ein "Lichtbild des Versicherten" enthalten soll, mache aber darüber hinaus keine Vorgaben, wie es ausgestaltet sein muss. Der Kreativität seien also keine Grenzen gesetzt. Ein biometrisch verwertbares Foto, wie es beim umstrittenen elektronischen Reisepass zum Einsatz komme, sei keinesfalls gefordert. Welche Sanktionsmöglichkeiten die Krankenkassen haben, wenn der Versicherte kein Foto einschicke, sei fraglich. Eine Speicherung des Fotos über den Zeitraum der Herstellung der Karte hinaus sei gesetzlich nicht vorgeschrieben und damit unzulässig. (jdo)