Domain-Registrierung ohne juristischen Ärger

Registrieren Sie keine Marken- oder Firmennamen

Marken und Namen bekannter Unternehmen unterliegen einem Marken- , beziehungsweise namensrechtlichen Schutz. Dies hat zur Folge, dass Sie diese Domain wieder freigeben müssen, ohne dass Sie hierfür eine Entschädigung verlangen können.

Zu beachten ist dabei auch, dass der Schutz des Namens eines Unternehmens auch dann gegeben sein kann, wenn Sie zufällig ebenfalls diesen bekannten Namen tragen. So hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass die Domain "krupp.de" an die Firma Krupp herauszugeben ist, obwohl in diesem Fall der Registrierte tatsächlich auch Krupp hieß. Voraussetzung ist hier die überragende Bekanntheit der Firma.

Aus Wettbewerbsgründen darf auch keine Domain unter einem Begriff reserviert werden, der von einem Unternehmen derart geprägt ist, dass das Publikum hier Informationen dieses Anbieters erwartet. Deshalb steht der Name "hauptbahnhof.de" ausschließlich der Deutschen Bahn AG zu.

Ähnlich klingende Tippfehlerdomains

Ähnliches wie bei Marken oder Firmennamen gilt auch für "Tippfehlerdomains". Bei dieser Spielart wird versucht, durch Verwendung von Domainnamen, die sich durch Vertippen bei der Eingabe bekannter Firmennamen ergeben, die Besuchszahl der eigenen Homepage zu erhöhen. Von Domains wie "mikrosoft.de" oder "tekchannel.de" kann nur abgeraten werden. In diesem Fall handelt es sich um Domains, deren Schreibweise erwarten lässt, dass Kunden aufgrund fehlerhafter Schreibweise hier und nicht bei der eigentlichen Zieladresse landen. Wer erkennbar die Bekanntheit des zu verwechselnden Unternehmens ausgenutzt um die eigene Marktpräsenz zu steigern läuft Gefahr, dass dies gerichtlich unterbunden wird und erhebliche Kosten entstehen.