Teure Abmahnungen vermeiden

Diese rechtlichen Fallstricke lauern auf Facebook

Welche rechtlichen Fallstricke lauern auf Facebook? Wer muss was auf Facebook beachten, damit keine teure Anwaltsrechnung ins Haus flattert? Wir klären auf.

Die meisten Firmen wissen es längst: Wird Facebook richtig genutzt, verspricht die Plattform erhebliches Image- und Kundenpotenzial. Zugleich sind mit ihrer Nutzung aber auch zahlreiche rechtliche Risiken verbunden, wie in den vergangenen Monaten deutlich wurde: Erst jüngst sorgten erste Abmahnungen von Facebook-Vorschaubildern für einen Aufschrei in der Netzgemeinde. Kurz zuvor hatte das fehlende Impressum vielen Firmen erheblichen Facebook-Ärger beschert. Wie lassen sich solche Probleme vermeiden? Welche rechtlichen Regeln gelten auf Facebook? Und was passiert, wenn man dagegen verstößt, wissentlich oder unwissentlich?

Damit Facebook nicht zur Kostenfalle wird, weil man von einer rechtliche Stolperfalle in die nächste tritt, klären wir darüber auf, welche rechtlichen Regeln für Privatleute und Unternehmen auf Facebook wirklich gelten.

Impressum - nur für geschäftsmäßig genutzte Facebook-Seiten

Inzwischen ist es unbestritten: Wer eine Facebook-Seite geschäftsmäßig betreibt, muss dieser Seite ein Impressum hinzufügen. Das hat erst ein jüngstes Urteil des Landgerichts Regensburg bestätigt. Vor allem zwei Dinge gibt es dabei zu beachten: Das Impressum erstellt man am besten mit einer Facebook-App, die es ermöglicht, einen Impressumsreiter auf die eigene Seite einzubinden. Und dieser Reiter muss dann auf den ersten Blick auf der Seite erkennbar sein.

In diesem Facebook- Impressum müssen die gleichen Angaben gemacht werden wie bei jeder anderen gewerbsmäßigen Website auch. Für mobile Facebook-Seiten und -Anwendungen, die das Einfügen eines Reiters nicht ermöglichen, lässt sich das Problem über den Bereich "Info" lösen: Der Seitenbetreiber sollte hier einen sofort sichtbaren Link auf das Impressum der eigenen Website setzen.

Vorsicht: Wer sich in Sachen Facebook-Impressum unsauber oder ignorant verhält, dem droht eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen die Impressumspflicht nach dem Telemediengesetz (TMG). Abmahnungen solcher Verstöße führten im Sommer 2011 zum ersten Urteil bezüglich der Impressumspflicht und zu einer Verurteilung zu Kosten- bzw. Schadensersatz.