Fettnäpfchen und Leichtsinn

Die Top 10 der No-Gos im Internet

No-Go 4: Glauben man wäre anonym

Vor einiger Zeit gab es bei Facebook eine Software-Panne. Durch einen Programmierfehler erlangten Mitglieder Zugang zu geschützten Fotos, indem sie öffentliche Bilder von anderen Usern als anstößig meldeten.

Auch außerhalb von Facebook hinterlassen Internet-Nutzer ihre Spuren. 2007 beschloss die Bundesregierung die Vorratsdatenspeicherung, bei der alle IP-Adressen mit den entsprechenden Informationen zu den Anschlussinhabern erfasst werden. 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz. Die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat seither zwei neue Papiere eingereicht. Diese wurden von Experten bislang abgelehnt. Falls die entsprechende EU-Richtlinie nicht umgesetzt wird, drohen ein EU-Verfahren und eine Strafe. Im Jahr 2010 wurden Österreich und Schweden wegen Nichtumsetzung der EU-Richtlinie verurteilt.

Auch ohne neu verabschiedetes Gesetz ist man im Internet nicht anonym unterwegs. Der Provider weist bei jeder Internetverbindung dem heimischen Rechner oder Router eine IP-Adresse zu. Diese und die eindeutige Zuordnung zum Anschlussinhaber speichern die Provider in der Regel zwischen sieben Tagen und sechs Wochen. Bei Vorlage eines Gerichtsbeschlusses muss die Zuordnung an die Strafverfolgungsbehörde herausgegeben werden.

Anonymisierungsdienste teilen den Surfern neue IP-Adressen zu und verschlüsseln so den Datentransfer. Die vom Provider ursprünglich zugewiesene Adresse verschwindet somit. Zu den Anbietern gehören Cyberghost VPN und Steganos Internet Anonym VPN.

No-Go 5: Ein Passwort für alle Dienste

Es ist praktisch bei allen Web-Diensten die gleiche E-Mail-Adresse anzugeben. Wie viele Dienste kennen Ihre E-Mail-Adresse? Ein, zwei oder doch so zehn bis zwanzig?

Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie dieses mittels Passwort-Erinnerungs-Funktion wiederherstellen oder zurücksetzen lassen. Fast alle Web-Dienste bieten diesen Service und schicken Ihnen eine E-Mail entweder mit Passwort oder einem zeitlich begrenzt gültigen Link zu einer Seite, auf der Sie das Kennwort ändern können.

So praktisch diese Funktion auch sein mag, in ihr steckt gefährliches Potential. Jeder, der Ihr E-Mail-Postfach-Kennwort weiß, hat so die Möglichkeit die Zugangsdaten zu allen von Ihnen genutzten Diensten zu erhalten. Daher sollten Sie für Ihren E-Mail-Account ein komplexes Passwort mit mindestens acht Stellen, Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen wählen.

Des Weiteren sollten Sie Passwörter nicht über unsichere Netzwerke versenden und E-Mails nur über verschlüsselte Verbindungen prüfen. Dies gilt sowohl für PCs, Notebooks, Tablet-PCs und Smartphones.

No-Go 6: Richtige Adresse beim Chatten angeben

Internet-Chat birgt für Kinder und Jugendliche einige Gefahren
Internet-Chat birgt für Kinder und Jugendliche einige Gefahren

Kinder und Jugendliche chatten gerne, egal auf klassischem Weg wie Instant Messenger oder über soziale Netzwerke. Dass es in den Chat-Räumen mehr oder weniger anonym zugeht, macht den Reiz aus. Für jüngere Chatter bietet diese Art der Kommunikation einige Gefahren. Nach Ansicht der Plattform Jugendschutz.net soll es in vielen Chats problematisch zu gehen und täglich gefährliche Gespräche stattfinden. Das größte Problem seien sexuelle Belästigungen, von denen besonders Mädchen betroffen sind. Brenzlig wird es, wenn es zu realen Treffen zwischen Minderjährigen und sehr viel älteren männlichen Chatpartnern kommt.

Eltern sollten deshalb ihre Kinder immer wieder auf die Gefahren hinweisen und ihnen einbläuen, nie die echten Namen und die Adresse im Chat oder an einer anderen Stelle im Internet anzugeben. Weitere Informationen finden Eltern und Kindern bei Klicksafe.de und Jugendschutz.net.