Cloud Computing

Die Lösung muss zum Unternehmen passen

Bundesdatenschutzgesetz als Checkliste

Compliance-Aspekte stellt auch Astrid Auer-Reinsdorff bei der Einführung von Cloud Computing in den Mittelpunkt. Unternehmen sollten nach Ansicht der auf IT-Recht spezialisierten Berliner Rechtsanwältin unbedingt die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen prüfen. "Bei Cloud Computing werden personenbezogene Daten der Kunden und Mitarbeiter außerhalb des eigenen Unternehmens auf fremden Servern gespeichert", sagt Auer-Reinsdorff. "Daher gelten hier besondere Regelungen". Der Paragraf 11 des Bundesdatenschutzgesetzes sei im vergangenen Jahr ergänzt worden, so die Juristin. "Unternehmen können sich wie an einer Checkliste daran entlang hangeln und den passenden Cloud-Anbieter für das eigene Unternehmen auswählen."

IT-Profits 6.0

Die Business-IT-Messe IT Profits findet in diesem Jahr am 9. und 10. Juni 2010 wieder auf dem Berliner Messeglände statt. Im Fokus der sechsten Ausgabe der Veranstaltung stehen in diesem Jahr kleine und mittelständische Unternehmen. Die Veranstalter erwarten rund 4.000 Teilnehmer, die gemeinsam mit IT-Beratern und Unternehmensvertretern Lösungen rund um IT, Web und Mobile diskutieren. Auf der Agenda stehen Business-Software as a Service, Infrastructure as a Service, Communication as a Service und Security as a Service. Der Thementag "Online Profits" beschäftig sich mit Chancen und Potenzialen von Online-Marketing, Mobile Business Solutions, Social Media und eCommerce.