Maas zu Facebook

Deutsches Recht steht über Nutzungsbestimmungen

Bundesjustizminister Heiko Maas hat Netzwerke wie Facebook, Twitter oder YouTube daran erinnert, dass sie im Umgang mit Hassbotschaften nicht firmeneigene Nutzungsbestimmungen über deutsches Recht stellen dürfen. Nach einem Treffen mit Vertretern der Internet-Unternehmen sagte er am Dienstag in Berlin: "Wichtig ist, dass einheitlich deutsches Recht angewandt wird - das heißt, nicht nur Nutzungsbestimmungen, so wie dies bisher in einigen Fällen der Fall war."

Richard Allen von Facebook Europa sagte, Facebook habe die zuletzt geäußerte Kritik aus Deutschland sehr ernst genommen. Ziel sei es, strafrechtlich relevante Inhalte möglichst binnen 24 Stunden zu entfernen. Dies könne allerdings nicht immer eingehalten werden, da bei Ereignissen wie der jüngsten Terrorserie in Paris innerhalb kurzer Zeit extrem viele Hassbotschaften gepostet würden.

Maas hatte im September eine Arbeitsgruppe zum Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet gegründet, an der sich Google, Twitter und Facebook beteiligen. Im März will er eine Bilanz der vereinbarten Maßnahmen ziehen. Den Grünen geht es nicht schnell genug. Sie erklärten, die Bundesregierung dürfe nicht länger tolerieren, "wenn sich milliardenschwere Unternehmen ihrer Verantwortung entziehen". (dpa/ad)