Datenschutz

Deutscher leitet Bußgeldverfahren gegen Facebook ein

Facebook lege Beziehungsprofile auch von Nicht-Mitgliedern an - die Vorwürfe des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar wiegen schwer. Dem Datenschutzbeauftragten hatte unlängst Google nach dem WLAN-Skandal die Erlaubnis erteilt, ein Street-View-Auto unter die Lupe zu nehmen.

Nun steht Facebook im Fokus des Datenschützers. Das Soziale Netzwerk speichere selbst Daten von Nicht-Angemeldeten langfristig und ohne Einwilligung, erklärt die Stadt Hamburg.

Wer einen neuen Facebook-Account anlegt, erhält die Option, Freunde via E-Mail-Adressbuch zu finden. Dabei durchsucht Facebook das persönliche Adressbuch beim gewählten Mail-Anbieter nach bereits angemeldeten Facebook-Usern. Caspar kritisiert, dass die daraus gewonnen Adressen langfristig von Facebook in einem Beziehungsprofil gespeichert werden - selbst wenn der nichts ahnende Adress-Inhaber gar kein Facebook-Nutzer sei. Den Anlass zu dieser Vermutung geben die in den Freundschaftseinladungen unterbreiteten Kontaktvorschläge, so Caspar.

Der Datenschutzbeauftragte zeigt sich besorgt: Bei der Zahl von mehreren Millionen Mitgliedern allein in Deutschland sei das eine beunruhigende Vorstellung. Caspar zieht zudem die Möglichkeit in Betracht, dass Facebook unzulässig Direktwerbung betreibt, da sich der Einladungstext per Mail nicht bearbeiten ließe. Somit kann nicht einwandfrei gesagt werden, ob die Einladung wirklich durch den Nutzer verschickt wurde.

Bis zum 11. August 2010 gibt der Datenschutzbeauftragte Facebook Zeit, Stellung zu nehmen. (PC-Welt/cvi)