BDSG-Novelle

Datenschutz: Ab September 2012 müssen Kundendaten sauber sein

Einige abschreckende Szenarien

Es gibt sicher diejenigen, die den Stichtag erst einmal auf sich zukommen lassen und mit Eintreten der neuen Vorschrift noch lange nicht BDSG-konform handeln. Sie sollten wissen, dass durchaus einige abschreckende Szenarien denkbar sind: Ein BDSG-Verstoß kann mit einer Geldbuße von maximal 300.000 Euro sanktioniert werden, eine Summe, die sicherlich nur größere Unternehmen in Kauf nehmen werden.

Es kann auch passieren, dass die Behörden eine weitere Datenverarbeitung stoppen. Das kann im schlimmsten Fall zur Insolvenz eines Unternehmens führen. Zudem drohen Abmahnungen und Schadensersatzforderungen nach UWG, wenn Verbraucher und Kaufleute unerlaubt zu werblichen Zwecken angesprochen werden.

Die Wahrscheinlichkeit dass eine Behörde von sich aus tätig wird, ist sicher gering. Umso größer ist allerdings die Gefahr seitens der Kunden selbst. Wenn jemand sich über die unrechtmäßige Verwendung seiner Daten bei einer Behörde beschwert, kann es schnell eng werden.

Die Unternehmen werden also nicht umhin kommen, ihre Datenbanken so bald wie möglich im Hinblick auf die Protokollierung des Kundeneinverständnisses zu durchforsten. Wichtig ist dabei, folgende Punkte akribisch zu prüfen: Wie wurde die Einwilligung eingeholt? Wie wurde sie erteilt, für welche Kanäle wurde sie erteilt? Und inwieweit wurde sie auch einwandfrei dokumentiert? (mje)

Dieser Artikel basiert auf einem Beitrag unserer Schwesterpublikation Computerwoche.