Datenschützer warnen vor Folgen des Antidiskriminierungsgesetzes

Durch das geplante Antidiskriminierungsgesetz der Bundesregierung kommen auf Unternehmen erhebliche Ausgaben und logistische Probleme zu, mahnen Datenschützer

So rechnet die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) mit einem "immensen Verwaltungs- und Kostenaufwand auf Seiten der Unternehmen". Der Grund liegt in der Beweislastverteilung. "Wenn ein angeblich Diskriminierter Tatsachen glaubhaft macht, die für eine Ungleichbehandlung sprechen, muss das betroffene Unternehmen das Gegenteil beweisen", erläutert GDD-Geschäftsführer Andreas Jaspers. Dies sei nur möglich, wenn sämtliche Daten, etwa aus einer Stellenbesetzung, aufbewahrt werden - und zwar bis die Beschwerdefrist von sechs Monaten verstrichen ist.

Das führt zu zusätzlichen Belastungen bei IT-Leitern und Personalabteilung. Die wesentliche Veränderung wird darin bestehen, "die deutlich erhöhte Menge an vorzuhaltenden Daten zu speichern, was sicher einen Ausbau von entsprechenden Hardware-Ressourcen erfordert", so SAP-Sprecherin Alicia Lenze gegenüber der Computer Zeitung. Daneben seien diese gespeicherten Datenvolumina in bestehende Datenschutz- und Sicherheitskonzepte zu integrieren. Auch Henning Behrmann, Datenschutzbeauftragter von Gruner & Jahr, sieht sich in der Pflicht: "Bei einer längeren Speicherung von Bewerberdaten haben die Datenschutzbeauftragten eine Vorabkontrolle zu gewährleisten." (mec)

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