Das Urteil: Microsoft wird aufgeteilt

Microsoft wird in zwei Firmen aufgeteilt. Richter Thomas Penfield Jackson hat am Mittwoch nach Börsenschluss das Strafmaß im Kartellverfahren verkündet. Ein Komitee soll die Umsetzung des Teilungsprozesses überwachen. Die Auflagen haben eine Gültigkeit von zehn Jahren.

Microsoft hat jetzt vier Monate Zeit, um dem Gericht einen Plan für die Teilung in die Bereiche Betriebssysteme und Anwendungen vorzulegen. Den beiden "Baby-Bills" ist es laut dem Urteil verboten, Geschäftsbeziehungen in Form von Jointventures und Aktienbeteiligungen zu unterhalten. Außerdem müssen die Führungsstrukturen getrennt sein. Nach dem Willen des Richters soll ein Komitee darüber wachen, das aus mindestens drei Personen besteht, die weder Microsoft-Angestellten sind oder waren. Microsoft ist es nach dem Richterspruch außerdem unter anderem verboten, OEMs mit Vergünstigungen dazu zu bringen, Konkurrenzprodukte zu benachteiligen.

Richter Jackson führte zum Urteil aus, dass Microsoft bis zum Schluss uneinsichtig gewesen sei und kein Schuldbewusstsein gezeigt habe. Die Vorstellung des Softwarekonzerns und der permanente Hinweis auf ungerechte und drakonische Strafen sei unglaubwürdig gewesen.

Der Zeitplan, den der Richter festlegte, dürfte aber aller Voraussicht nach vorerst nicht zum Tragen kommen. Microsoft hat bereits im Vorfeld angekündigt, im Falle einer Aufteilung des Unternehmens in Berufung zu gehen. (uba)