Roaming, SEPA, E-Bilanz, Online-Handel

Das ändert sich 2014 bei IT, Telekommunikation und Internet

Im Laufe des Jahres 2014 treten einige wichtige Neuerungen in Kraft. So sind ab Februar elektronische Zahlungen nur noch im SEPA-Format zulässig. Der Branchenverband BITKOM hat einige wichtige Neuerungen des Jahres 2014 zusammengefasst.

Bereits ab Februar 2014 müssen elektronische Zahlungen im SEPA-Format abgewickelt werden. Das Gesetz zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum sorgt dafür, dass in Firmen in unterschiedlichsten Abteilungen Handlungsbedarf besteht. Denn neben technischen Voraussetzungen müssen häufig auch Abläufe an das neue Zahlungsverfahren angepasst werden. Tipps zur Umstellung und Informationen zu den technischen Herausforderungen finden Sie hier. Mit zwei zusätzlichen Feldern für IBAN und BIC ist es nämlich keineswegs getan.

Bei uns finden Sie in folgenden Beiträgen auf unserer SEPA-Themenseite ausführliche Informationen und Tipps zum Thema:

Darüber hinaus gibt es umfangreiche Informationen auf den Seiten der Deutschen Bundesbank zum Thema SEPA.

Das sich jährlich in Sachen Roaming etwas ändert, hat bereits Tradition. Ab dem 01. Juli 2014 beträgt die Preisobergrenze für ausgehende Telefonate 19 Cent. Bislang lag das Limit bei 24 Cent. Die Minute für eingehende Anrufe darf ab dem genannten Datum maximal fünf Cent kosten, bis dato sind es sieben Cent. Änderungen gibt es auch bei den Roaming-Datentarifen, ab Juli 2014 kostet ein MByte maximal 20 Cent, bis dahin sind bis zu 45 Cent möglich. Im September 2013 hatte die EU-Kommission Pläne angekündigt, nach denen die Roaming-Gebühren bis 2016 ganz entfallen könnten.

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie tritt am 13. Juni 2014 in Kraft. Die Vorschriften werden dann EU-weit anwendbar sein und betreffen unter anderem den Online-Handel. Die wichtigsten Neuerungen: Die Kosten für die Nutzung bestimmter Zahlungsmittel (beispielsweise Kreditkarte) werden für die Verbraucher begrenzt. Zudem ändert sich das Widerrufsrecht im Online-Handel. Senden Käufer Ware innerhalb einer Frist von 14 Tagen an den Händler zurück, müssen sie künftig eine Widerrufserklärung abgeben. Hierfür müssen die Unternehmen ein EU-weit einheitliches Musterformular zur Verfügung stellen. Grundsätzlich hat der Verbraucher nach einem Widerruf die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen, sofern ihn das Unternehmen darüber informiert hat. Verkäufer können natürlich weiterhin auf freiwilliger Basis die Rücksendekosten tragen. Zudem wird das Widerrufsrecht selbst bei fehlender oder falscher Belehrung nach einem Jahr und 14 Tagen erlöschen. Bei digitalen Inhalten (beispielsweise Online-Kauf von Musik, Videos, Apps) erlischt das Widerrufsrecht, sobald der Verbraucher mit dem Download beginnt.

Im Jahr 2014 wird es auch Ernst mit der E-Bilanz (siehe auch Ratgeber E-Bilanz - was zu beachten ist). Bilanzierende Unternehmen müssen im Jahr 2014 auch ihre Bilanz nach amtlicher Gliederung in digitaler Form an die Finanzverwaltung übermitteln. Elektronisch zu melden sind die Daten für alle Geschäftsjahre, die am 01. Januar 2013 oder später begonnen haben.

Ab dem Juli 2014 tritt eine neue EU-Richtlinie in Kraft, in der die Leistungsaufnahme von PCs, Notebooks und Servern reglementiert wird. Die Richtlinie spricht dabei von jährlichen Gesamtenergieverbrauch (kWh/Jahr) für die jeweiligen Gerätekategorien. Diese Ökodesign-Richtlinie soll dazu beitragen, die nationalen und europäischen Klimaschutzziele zu erreichen. Zum Januar 2016 verschärfen sich die Vorgaben der Richtlinie hinsichtlich der Leistungsaufnahme. (mje)