Roaming, Stand-by-Vorgaben, Elektronischer Personalausweis

Das ändert sich 2010

Im Jahr 2010 gibt es in den Bereichen IT, Telekommunikation sowie neue Medien einige Neuerungen. Dazu gehören Änderungen bei den Roaming-Gebühren innerhalb der EU sowie neue Vorschriften für den Stand-by-Stromverbrauch von Geräten.

Auf Grundlage der Roaming-Verordnung der EU-Kommission tritt im Sommer 2010 eine Preissenkung bei Handy-Gesprächen im europäischen Ausland in Kraft. So sinken die Tarife von maximal 43 Cent auf 39 Cent pro Minute für abgehende und von 19 Cent auf 15 Cent pro Minute für eingehende Anrufe (jeweils plus Mehrwertsteuer). Für den Sommer 2011 ist eine weitere Reduzierung avisiert. Neue Transparenz- und Schutzvorschriften existieren auch beim Datenroaming. Mobilfunkanbieter müssen ab März 2010 ihren Kunden anbieten, Roaming-Datenverbindungen im europäischen Ausland ab einem bestimmten monatlichen Betrag zu unterbrechen. Dabei sind verschiedene Obergrenzen möglich, in jedem Fall muss jedoch ein Limit von 50 Euro im Angebot sein. Für alle Kunden, die sich nicht für einen bestimmten Wert entscheiden, tritt diese Grenze ab Juli 2010 automatisch in Kraft.

Hinsichtlich der Preisangaben für 0180-Rufnummern findet ebenfalls eine Änderung statt. Gemäß der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) müssen die Anbieter neben den Preisen für Anrufe aus dem Festnetz in Zukunft auch den Höchstpreis für Mobilfunkgespräche angeben. Laut TKG dürfen die Preise für Gespräche aus den Mobilfunknetzen maximal 42 Cent pro Minute oder 60 Cent pro Anruf betragen.

Gemäß der Ökodesign-Richtlinie der EU darf die Leistungsaufnahme neuer Haushalts- und Bürogeräte ab dem 7. Januar 2010 im Stand-by-Modus generell zwei Watt nicht mehr überschreiten. Ziehen die Geräte im ausgeschalteten Zustand dennoch Strom, so muss dieser Wert unter ein Watt liegen. Ab 2013 werden diese Werte auf ein und 0,5 Watt abgesenkt. Für mehr Transparenz sollen darüber hinaus intelligente Stromzähler (Smart Meter) sorgen. Ab Januar 2010 müssen diese in Neubauten und bei grundlegenden Renovierungen installiert werden. Dem liegt eine Novelle des Energiewirtschaftgesetzes zu Grunde.