BKA-Sperrliste soll geheim bleiben.

Chaos Computer Club veröffentlicht Vertrag zur Internetzensur zwischen BKA und ISPs

Technisch solle die "Erschwerung des Zugangs" durch die Umsetzung der Sperrlisten des BKA durch die ISPs vollzogen werden. Betroffene Domains sollen ISPs innerhalb von sechs Stunden sperren. Voraussetzung sei eine Feststellung des BKA, dass diese kinderpornographische Schriften im Sinne von § 184b des Strafgesetzbuches (StGB) beinhalten oder den Zugang hierzu vermitteln. Warum das BKA nicht sofort durch polizeiliche Ermittlungsarbeit gegen die auf der Zensurliste gelisteten Urheber derartiger Materialien vorgeht, bleibe unklar. Der CCC sehe sich dadurch bestätigt, dass nicht die tatsächliche Bekämpfung der Kinderpornographie und der Schutz der Kinder, sondern die Schaffung einer Zensurinfrastruktur im Vordergrund stehe.

"Es wird deutlich, dass das Bundesinnenministerium mit dem Thema Kinderpornographie und der Flankierung durch Familienministerin von der Leyen offenbar einen Bereich herausgesucht wurde, mit dem am ehesten gesellschaftliche Akzeptanz für Sperrmaßnahmen erreicht werden kann. Wenn aber eine solche Infrastruktur erst einmal vorhanden ist, wird eine Ausweitung auf andere Themenbereiche – seien es so genannte terroristische Propaganda oder Verstöße gegen Urheberrechtsbestimmungen – ein Leichtes sein", sagte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn.

Die offensichtlich verfassungswidrige Planung soll dabei laut CCC nicht das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Erreichen will man die Sperrungen durch zivilrechtliche Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ISPs. Diese Art der Umsetzung durch eine Änderung der AGB eröffne immerhin frustrierten Kunden ein Sonderkündigungsrecht und somit den Wechsel zu einem zensurfreien Internet-Anbieter.

Die im Vertrag scheinbar datenschutzrechtlich unbedenklich gehaltene Regelung, dass die ISPs das BKA lediglich über die Anzahl der Zugriffe auf die jeweils gesperrten Seiten informieren sollen, nicht aber über Personen, die einen Zugriffsversuch durchgeführt haben, seien zudem im Kontext der Vorratsdatenspeicherung (VDS) längst unterminiert. (jdo)