Bundeskartellamt ermittelt gegen Telekom
Mit diesem Vertrag erhalten große Wiederverkäufer von DSL-Anschlüssen wie T-Online und United Internet günstigere Einkaufskonditionen als kleine Anbieter.
Die Kartellwächter ermitteln laut FAZ inzwischen gegen die Telekom: „Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren eingeleitet”, sagte Holger Dubberstein, Sprecher der Behörde. „Es besteht der Verdacht, dass der Vertrag die Wirkung hat, dass kein Infrastrukturwettbewerb mehr geleistet wird.”
Weiter bestehe der Verdacht, dass der Vertrag den Wettbewerb unter den Wiederverkäufern der DSL-Anschlüsse selbst beeinträchtige. „Bisher stellt sich der Vertrag so dar, dass nur sehr große Anbieter in der Lage sind, die Vorteile zu nutzen, was zu der dringenden Vermutung führt, dass hier ein Verdrängungswettbewerb zu Lasten kleinerer Anbieter geführt werden soll”, sagte Dubberstein der Zeitung.
Das Gericht will seine Entscheidung am 20. April bekannt geben. Allerdings könnte die Bundesnetzagentur dem Urteil mit einer eigenen Entscheidung zuvorkommen. (uka)
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