Bundesgerichtshof: Provider darf keine IP-Logs speichern

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass T-Online auf Verlangen des Kunden keine IP-Logs speichern darf.

Dieses Urteil fällte zunächst das Landgericht Darmstadt. Demnach muss T-Online alle Verbindungsdaten nach einer Beendigung der Internet-Verbindung sofort löschen. Laut Spiegel-Online ging die Klage von einem 33-jährigen Münsteraner aus. Dieser war verärgert, dass T-Online seine Daten in Verbindung zu einem Forum-Post herausgab. In diesem Eintrag hatte sich der Mann angeblich strafbar gemacht. Er wurde allerdings freigesprochen.

Das Landgericht Darmstadt hat bereits für sein Urteil eine Revision abgelehnt. Somit ging T-Online eine Instanz höher zum Bundesgerichtshof. Diese lehnten jedoch ebenfalls ab und somit ist das Urteil rechtskräftig. Der Entscheid gelte allerdings im Moment nur für seinen speziellen Fall. Wer nun Ähnliches erreichen will, muss seinen Internet-Provider ebenfalls verklagen. Patrick Breyer, ein Jurist aus Frankfurt, hat eine Musterklage für alle Interessierten zur Verfügung gestellt. (jdo)

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