Hewlett Packard vor dem BGH erfolgreich

Bundesgerichtshof: Keine Kopierabgabe auf Drucker

Gestern hat der Bundesgerichtshof pauschale Urheberrechtsabgaben auf Drucker für unrechtmäßig erklärt.

Die Richter in Karlsruhe urteilten in einem Prozess der VG Wort gegen den Druckerhersteller Hewlett Packard. Für Kopierer und Scanner sind bereits bislang Abgaben fällig, die VG Wort wollte auch Drucker mit entsprechenden Abgaben belegen. Dies würde zu deutlichen Preissteigerungen führen. Je nach Leistung würde die Abgabe zwischen 10 und 300 Euro je Drucker betragen. Die Verwertungsgesellschaft hatte mehrere Drucker-Hersteller verklagt, solche Abgaben rückwirkend ab 2001 zu zahlen. Dementsprechend befürchteten die Druckerhersteller massive Einnahmeverluste. Auf der anderen Seite beklagen die Autoren- und Journalistenverbände die seit Jahren sinkenden Ausschüttungen aus dem Urhebertopf. Die VG Wort ist verantwortlich für die Verteilung der Urheberrechtsabgabe an die schreibende Zunft.

Im Januar hatte das OLG Düsseldorf in einem ähnlichen Verfahren gegen Epson, Kyocera Mita und Xerox entsprechend entschieden. Im November konnte Canon ebenfalls vor dem OLG Düsseldorf einen entsprechenden Erfolg erzielen. Deutschland ist allerdings beileibe kein Alleingänger, wenn es um das Belegen von Produkten mit Abgaben und deren Umverteilung an die Urheber geht. Pauschale Urheberrechtsvergütungen werden in 21 EU-Ländern erhoben. Ausführliche Informationen zum Thema liefert Ihnen der Beitrag Urheberrechtsabgabe – die neue Abzocke? (mje)