Private IT-Nutzung

Bundesarbeitsgericht verhandelt über Kündigung wegen Raubkopien

Ein Justizangestellter soll während der Arbeitszeit mit seinem Dienstrechner massenhaft private Raubkopien gezogen haben. Seine Kündigung ist jetzt ein Fall für das Bundesarbeitsgericht.

Den Stein ins Rollen brachten Ausdrucke von CD-Covern, die in einem Farbdrucker entdeckt wurden. Was danach am Oberlandesgericht in Naumburg ans Licht kam, erregt bis heute die Gemüter in Sachsen-Anhalt. Am höchsten Gericht des Landes waren zuhauf Raubkopien von elektronischen Büchern, Musik und Filmen gezogen worden. Dem damaligen IT-Verantwortlichen des Gerichts, der im großen Stil den Dienstcomputer für die verbotenen Kopien genutzt haben soll, wurde im Frühjahr 2013 gekündigt. Der Computerfachmann klagte daraufhin gegen seinen Rauswurf - und war damit in zwei Instanzen erfolgreich. Nun hat am Donnerstag (16. Juli) das Bundesarbeitsgericht das letzte Wort in diesem Rechtsstreit.

"Mein Mandant musste als Sündenbock herhalten, an dem ein Exempel statuiert wurde", meint der Anwalt des Klägers, David Ingenkamp. Der gekündigte Justizangestellte bestreitet nicht private Dateien auf dem Dienstrechner, allerdings will er nicht die alleinige Schuld für das gesamte Ausmaß dieser Affäre tragen. Immerhin wurden auf den Festplatten eines von ihm benutzten Rechners mehr als 6400 E-Book-, Bild-, Audio- und Videodateien gefunden. Zugleich war ein Programm installiert, mit dem der Kopierschutz umgangen werden konnte. "Es gibt einige Indizien dafür, dass die Kopien geduldet und auch andere daran beteiligt waren", sagt Anwalt Ingenkamp.

Schon die Arbeitsrichter in Halle wunderten sich darüber, dass der erhebliche Umfang privater Nutzung von dienstlichen Ressourcen so lange unentdeckt geblieben sein soll. "Möglicherweise wurden bestimmte Dinge toleriert und geduldet, wohl weil eine Anzahl von Mitarbeitern des Hauses hiervon in unterschiedlicher Weise profitiert hat", hieß in dem ersten Urteil. Dass würde bedeuten, dass einigen der 140 Mitarbeiter des Oberlandesgerichts das nötige Unrechtsbewusstsein fehlte. Zudem wurden Kopien gefertigt, als der Kläger im Urlaub oder krank war.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.
Foto: Bundesarbeitsgericht

Gegen den heute 61 Jahre alten Kläger sowie gegen zwei Beamte ermittelt die Staatsanwaltschaft Halle wegen Verstößen gegen das Urheberrechtsgesetz. Alle drei Mitarbeiter wurden inzwischen an andere Gerichte versetzt. Die Disziplinarverfahren gegen die beiden Beamten ruhen, solange die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft laufen. Die Kündigung des Justizangestellten wurde vom Arbeits- und vom Landesarbeitsgericht nicht nur aus formalen Gründen aufgehoben. Auch wenn der Vorwurf an sich eine Kündigung rechtfertige, so seien dem IT-Verantwortlichen die Pflichtverstöße nicht konkret nachgewiesen worden, meinten die Richter.

"Die Justiz muss sich fragen lassen, warum das so lange nicht aufgefallen ist und ob die Regeln alle entsprechend waren", sagte die Sprecherin des Justizministeriums in Magdeburg, Ute Albersmann. Die Vorgänge am Oberlandesgericht beschäftigen mittlerweile auch den Rechtsausschuss des Landtages. Ein externer Beauftragter des Ministeriums, der die Raubkopie-Affäre untersuchte, kommt laut der Sprecherin zu dem Schluss, dass es keine Anhaltspunkte für eine Verwicklung zahlreicher Mitarbeiter gebe.

"Die besten Fälle schreibt immer noch das Leben", sagt der Hamburger Arbeitsrechtler Stefan Lunk. Die meisten Arbeitgeber hätten die private IT-Nutzung nicht geregelt. "Da gibt es eine Grauzone." Die Rechtsprechung sei in dieser Hinsicht mehrdeutig. Zwar ist laut einem früheren Urteil des Bundesarbeitsgerichts verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. "Doch was, wenn der Arbeitgeber von der privaten Nutzung weiß und nichts dagegen unternimmt?", fragt Lunk. Beim Oberlandesgericht in Naumburg gibt es nun seit März 2015 eine Dienstanweisung, die jede Privatnutzung von Dienstcomputern untersagt. (dpa/mje)