Böses Erwachen für Domain-Inhaber

Ende vergangenen Jahres erhielten mehrere tausend Internet-Domain-Inhaber ein Schreiben der Hamburger 'DAD Deutscher Adressdienst GmbH'. Per Fax wurde um Rücksendung des beigefügten Fragebogens gebeten. Augenscheinlich ging es um die Aktualisierung eines so genannten 'Deutschen Internet Registers'.

Bestätigt werden sollten die Domainadresse und die Rubrik, der diese Adresse zugeordnet werden kann. Das böse Erwachen kommt derzeit für diejenigen, die dieses - scheinbar harmlose - Schreiben seinerzeit unterschieben haben. Für die Werbung im "Deutschen Internet Register" werden nun 879,28 Euro berechnet. Doch damit nicht genug: Wer das Formular vom Dezember nun etwas ausführlicher studiert, bemerkt, dass der vermeintliche Auftrag zwei Jahre laufen soll. Im kommenden Jahr dürfte der gleiche Schock erneut zu befürchten sein.

"Allen Betroffenen ist zu raten, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten", rät Rechtsanwalt Christian Solmecke. Die Gevelsberger Kanzlei "Michael Rechtsanwälte und Notare" vertritt deutschlandweit zahlreiche Domain-Inhaber, die seinerzeit auf die Masche hereingefallen sind. "Das Formular war völlig verwirrend, es deutete alles darauf hin, dass lediglich eine bereits bestehende Eintragung kostenlos bestätigt werden sollte. Unter unseren Mandanten finden sich mittlerweile Vereine und Verbände aus den Gebieten Köln, Hamburg, München und Berlin", so Solmecke. Insbesondere nicht gewerbliche Domain-Nutzer haben gute Chancen, sich gegen diese Machenschaften zu wehren.´

Bei dem im Dezember verschickten Schreiben des Deutschen Adressdienstes handelte es sich um einen ungewöhnlich breit angelegten Versuch, Kunden für ein so genanntes Adressgrab mit ungewöhnlich hoher Registrierungsgebühr (zwei Jahre zu jeweils 879,28 Euro ) zu gewinnen. Formulare dieser Art sind auch in Österreich und Großbritannien aufgetaucht. (mec)

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