Cash Management

Bitcoins allenfalls Marketing-Gag

Ein mittelständischer Finanzleiter wollte wissen, ob er Bitcoin als Bezahlverfahren anbieten soll. Dirk Elsner riet ihm davon ab: Das Risiko ist derzeit schlicht zu hoch.

Kürzlich fragte mich der Finanzleiter eines mittelständischen Unternehmens, das viel im Online-Handel aktiv ist, ob man nun auch die "virtuelle Währung" Bitcoins als Bezahlverfahren anbieten müsse. Meine deutliche Empfehlung: Das Verfahren eignet sich derzeit allenfalls als Marketing-Gag, in keinem Fall für die Bezahlung von Produkten mit geringen Margen und hohen Bezahlsummen. Dafür ist das Risiko derzeit viel zu hoch. Aber der Reihe nach. Zahlungsmittel dienen im Geschäftsverkehr einem Schuldner dazu, seine aus einem Vertrag resultierende Verbindlichkeit rechtswirksam zu begleichen.

In Deutschland ist dazu prinzipiell Bargeld geeignet. Vertragspartner einigen sich aber heute meist auf bargeldlose Verfahren, bei denen der Schuldner eine Forderung gegen seine Bank umbuchen lässt auf das Konto seines Gläubigers. In den letzten Jahren wurden die Bezahlverfahren durch vielfältige Varianten angereichert, bei denen sich Dienstleister wie Kreditkartengesellschaften, Payment-Plattformen wie PayPal und viele weitere Dienstleister in den Zahlungsverkehr zwischen die Bank des Gläubiger und der Bank des Schuldners gedrängt haben, um die Bezahlvorgänge zu vereinfachen und die Risiken aus Geschäftstransaktionen zu minimieren. Das Risikomanagement von Bezahlvorgängen spielt insbesondere im Online-Handel eine besondere Rolle.

Der Verkäufer (Gläubiger) will sicherstellen, dass er tatsächlich sein Geld erhält, der Käufer (Schuldner) möchte nicht gern im Voraus bezahlen, ohne die Ware gesehen zu haben. Alle Zahlverfahren haben letztlich Vor- und Nachteile für Verkäufer und Käufer. Das gilt insbesondere für die Online-Bezahlverfahren - siehe Internet World Business. Für die Händler sind außerdem die Transaktionskosten wichtig für die Kalkulation, dazu gehören auch die Risikokosten.

Auch Bitcoin lebt vom Vertrauen

Kommen wir nun zu Bitcoins, den virtuellen Verrechnungseinheiten, die über Computernetzwerke geschöpft, verwaltet und gesichert werden. Bitcoins, so lesen wir etwa bei Wikipedia, “können elektronisch beliebig zwischen den Teilnehmern überwiesen werden. Ihr Besitz wird durch den Besitz kryptographischer Schlüssel nachgewiesen. Jede Transaktion von Geldeinheiten wird mit einer digitalen Signatur versehen und in einer öffentlichen, vom gesamten Netzwerk betriebenen Datenbank aufgezeichnet. Die Geldeinheiten können an Online-Börsen gegen andere Währungen getauscht werden.” Das Konzept basiert auf dem Working Paper mit dem Titel Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System, das Satoshi Nakamoto am 1. November 2008 über eine Mailingliste veröffentlichte - siehe Mail Archive.

Einige halten Bitcoin bekanntlich für das neue Gold, andere halten es für einen großen Witz. Aber längst setzt sich die seriöse Presse ernsthaft mit der Kunstwährung auseinander, wobei das allein kein Qualitätsnachweis ist. When will the people who called Bitcoin a bubble admit they were wrong? fragte Timothy B. Lee auf der Website der Washington Post.

Und sogar die FAZ hält Bitcoins – für mich überraschend – für eine mögliche Alternative - wobei die Fragen offen bleibt: Alternative für was? Laut Christoph Sorge von der Universität Paderborn ist Bitcoin kein elektronisches Geld (sogenanntes E-Geld) im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes. Dies würde nach § 1a eine Forderung gegenüber einem Emittenten erfordern - siehe auch Präsentation für die Bundesbank. Dies ist bei Bitcoins nicht der Fall. Bitcoin lebt wie jedes andere Zahlungsmittel vom Vertrauen, dass dies auch nach Erhalt für die Begleichung von Schulden eingesetzt werden kann.

In der Wirtschaftspraxis spricht juristisch derzeit überhaupt nichts dagegen, dass Forderungen statt in Euro, Dollar oder Yen durch eine Bitcoin-Transaktion beglichen werden, wenn sich beide Seiten darauf verständigen. Insbesondere für internationale Zahlungen kann das vorteilhaft sein, zumal die reinen Transaktionsgebühren für Zahlungen mittels Bitcoins verschwindend gering sind.