Bildschirmarbeitsverordnung positiv aufgenommen

Die Bildschirmarbeitsverordnung ist in Deutschland als nationale Variante der europäischen 5. EU-Einzelrichtlinie „Arbeit an Bildschirmgeräten“ seit über 10 Jahren in Kraft. Ihre Wirksamkeit wurde nun in einer Studie untersucht.

Dabei stellte sich zunächst heraus, dass Bildschirmarbeit eine sehr hohe quantitative Bedeutung in Deutschland hat. In rund 80 Prozent aller Betriebe gibt es Bildschirmarbeitsplätze, die vorwiegend zur Dateneingabe und -bearbeitung (96 Prozent), Textverarbeitung (92 Prozent) sowie Kommunikation und Information (80 Prozent) genutzt werden. In 43 Prozent der Firmen mit Bildschirmarbeitsplätzen verbringt mindestens die Hälfte der Belegschaft 30 Wochenstunden oder mehr am Bildschirm.

In vier von fünf deutschen Betrieben gehört Bildschirmarbeit heute zum Berufsalltag. Foto: Fachhochschule Gießen-Friedberg
In vier von fünf deutschen Betrieben gehört Bildschirmarbeit heute zum Berufsalltag. Foto: Fachhochschule Gießen-Friedberg
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Mehrheitlich bewerteten die befragten Betriebe den Stellenwert des allgemeinen Arbeitsschutzes als hoch. Vor allem mittlere und große Unternehmen beziehen beim Arbeitsschutz Aspekte der Bildschirmarbeit ein. Von den Beschäftigten geben 70 Prozent an, ihr Arbeitgeber achte auf gesundheitlich verträglich gestaltete Bildschirmarbeitsplätze.

Gesundheitliche Risiken im Zusammenhang mit Bildschirmarbeit sehen 44 Prozent der Unternehmen. Die meistgenannten Probleme sind Augen- und Rückenbeschwerden, Haltungsschäden und Kopfschmerzen. Jeder fünfte Beschäftigte klagt über durch Bildschirmarbeit verursachte Beschwerden. Dabei steigt die Häufigkeit mit dem wöchentlichen Arbeitsquantum am Bildschirm.

Die von der Bildschirmarbeitsverordnung verlangte Beurteilung der Arbeitsplätze durch den Arbeitgeber ist in der Hälfte der Betriebe bereits erfolgt. In drei von vier Firmen wurden dabei Ansatzpunkte für Verbesserungen gefunden und auch umgesetzt. Dadurch erreichte man zu rund 80 Prozent eine spürbare und dauerhafte Verbesserung der Arbeitszufriedenheit.

Die Schulung der Beschäftigten im Verhalten an Bildschirmarbeitsplätzen gehört ebenfalls zum Maßnahmenkatalog der Verordnung. Rund die Hälfte der Betriebe ist hier zum Zweck des Gesundheitsschutzes schon aktiv geworden. Ab einer Größe von 500 Beschäftigten steigt diese Quote auf 84 Prozent. Diese Empfehlungen vernachlässigt allerdings jeder zweite Beschäftigte, z.B. wegen Termindrucks.

Die Daten der Erhebung stammen aus einer telefonischen Befragung, an der 1000 Beschäftigte und 1000 Unternehmen beteiligt waren. Die Studie wurde von Prof. Dr. Dieter Lorenz von der Fachhochschule Gießen-Friedberg in Kooperation mit einem Team der TNS-Infratest Sozialforschung (München) erstellt. Auftraggeber dieser Pilotevaluation war das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). (dsc)