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BGH verhandelt über Patent zum Entsperren von iPhones

Eine Entscheidung aus der heißen Zeit des Smartphone-Patentkriegs beschäftigt heute den Bundesgerichtshof (BGH).

Es geht um ein Patent für die typische Schiebe-Geste zum Entsperren der iPhones und iPads von Apple. Der Apple-Konkurrent Motorola hatte das Schutzrecht des iPhone-Herstellers in Frage gestellt, und das Bundespatentgericht erklärte im Frühjahr 2013 das Europäische Patent mit der Nummer EP1964022 für nichtig. Zur Begründung hieß es, es werde kein technisches Problem gelöst, das Verfahren sei dadurch nicht patentierbar. Apple nutzte die Möglichkeit, beim BGH in Berufung zu gehen.

Der Streit kochte damals hoch, weil Apple auf einer Seite und Samsung und Motorola auf der anderen sich gegenseitig in großem Stil die Verletzung von Patenten vorwarfen. Inzwischen hat der Fall an Bedeutung verloren. Die Patentkonflikte in der Smartphone-Branche sind weitgehend abgeklungen und auch das patentierte Verfahren ist von der technischen Entwicklung überholt worden. Die neuen iPhones lassen sich mit Hilfe des Fingerabdruck-Sensors entsperren. (dpa/tc)