Urheberrecht

BGH verhandelt über illegalen Musiktausch im Internet

Unter welchen Umständen kann eine Familie haftbar gemacht werden, wenn von ihrem PC aus online illegal Musiktitel getauscht worden sein sollen? Diese Frage beschäftigt seit Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH).

Den Richtern liegen die Klagen von Plattenherstellern gegen drei Familien vor. Die Firmen Warner Music, Sony Music, Universal Music und EMI hatten Urheberrechtsverletzungen durch das sogenannte Filesharing geltend gemacht. Dabei werden Daten wie Musiktitel über das Internet heruntergeladen und gleichzeitig für andere Anwender ins Netz hochgeladen. Am Mittag blieb jedoch unklar, wann der Senat sein Urteil verkünden will. (Az.: I ZR 19/14 u.a.)

Bundesgerichtshof (BGH), Blick in den Großen Sitzungssaal
Bundesgerichtshof (BGH), Blick in den Großen Sitzungssaal
Foto: BGH

Die Beklagten sollen etliche Musiktitel zum Herunterladen verfügbar gemacht haben. Eine Familie sagte aus, sie sei zu der fraglichen Zeit in Urlaub gewesen und habe daher gar nicht tauschen können. In einem Fall hatte die 14-jährige Tochter bei der Polizei zugegeben, die Musikdateien heruntergeladen zu haben. In allen Fällen hatten die Familien in den Vorinstanzen verloren und waren zu Schadenersatz und Abmahnkosten verurteilt worden. Dagegen hatten sie Revision eingelegt. (dpa/mje)