Illegaler Musiktausch im Netz

BGH stärkt Position der Plattenfirmen

All zu sorglos sind manche Internet-Nutzer auf Tauschbörsen im Netz. Denn häufig ist das illegal, auch wenn die Programme harmlos wirken. Das mussten auch drei Familien feststellen, die abgemahnt und erfolgreich verklagt worden sind.

Musik im Internet tauschen - und das umsonst. Das ist für viele verlockend. Das böse Erwachen kommt dann häufig in Form einer teuren Abmahnung seitens der Musikindustrie. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Fällen jetzt die Regeln zur Haftung von Mehrpersonenhaushalten bestätigt. Für die drei Familien dürfte das teuer werden. Die Musikindustrie jubelt. (Az.: I ZR 7,19,75/14)

Was war passiert?

Mehrere Plattenfirmen hatte drei Familien verklagt. An ihrem Anschluss sollen illegal Musikdateien heruntergeladen worden sein. Untechnisch gesprochen konnten die Beklagten im Prozess aber nicht nachweisen, dass sie unschuldig waren. Der BGH bestätigte daher die Urteile der Vorinstanzen, die die Familien für den Rechtsbruch zur Zahlung von Schadenersatz und Abmahnkosten verurteilt hatten.

Warum haben die Plattenfirmen geklagt?

"Tod durch 1000 Nadelstiche", nannte der BGH-Anwalt der Musikindustrie, Christian Rohnke das illegale Filesharing. Den Unternehmen entgehen durch den illegalen Tausch sehr viel Geld - die Rede ist von dreistelligen Millionenbeträgen.

Was hat der BGH nun entschieden?

Zur Elternhaftung hieß es, dass eine allgemeine Belehrung über ordentliches Verhalten nicht ausreicht. Die Eltern müssen die Internetnutzung ihres Kindes nicht überwachen, den PC überprüfen oder gar den Internetzugang teilweise sperren. "Zu derartigen Maßnahmen sind die Eltern erst dann verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass das Kind dem Verbot zuwiderhandelt", hieß es.

Illegales Tauschen - was hat das mit dem Normalbürger zu tun?

Vielen Menschen ist die Rechtslage nicht bewusst oder sie benutzen zu sorglos entsprechende Internetprogramme. So glauben viele, dass sie weltweit online tauschen dürfen, weil sie ein Recht auf Privatkopie haben. "Das ist aber nicht so", sagt der Fachanwalt Johannes von Rüden. "Außerdem nutzen viele Menschen unbedacht Angebote im Internet, die wie herkömmliche Streamingportale daherkommen, in Wirklichkeit aber Tauschbörsenprogramme sind". Viele glauben auch irrtümlich, dass sie von den Firmen nicht belangt werden können.

Wie teuer kann illegales Filesharing werden?

Ziemlich teuer: Der BGH hat jetzt bestätigt, dass pro illegal heruntergeladenen Musiktitel 200 Euro Schadenersatz wegen fiktiver Lizenzgebühren und Abmahnkosten fällig werden können. In den drei Fällen wurden die Familien zu je 3000 Euro Schadenersatz plus Abmahnkosten in Höhe zwischen 800 und 2300 Euro verurteilt.

Was soll eine Familie denn machen, wenn sie abgemahnt wird?

Abgemahnt und verklagt wird der sogenannte Anschlussinhaber. Dann gilt erst einmal eine rechtliche Vermutung, dass er auch der Täter ist. Man kann diese Vermutung aber entkräften: "Anschlussinhaber sollten nicht pauschal andere Personen als mögliche Täter ausschließen. Das kann nach hinten losgehen und auf den Anschlussinhaber zurückschlagen", sagt von Rüden dazu.

Wie bewertet die Musikindustrie die Urteile?

Die sieht sich gestärkt: Allgemeine Hinweise auf andere Personen ließen die Haftung nicht entfallen, sagt etwa der Hamburger Rechtsanwalt Clemens Rasch, der die Musikindustrie in allen drei Verfahren vertreten hat. "Vielmehr müssen konkrete, überprüfbare Angaben zum Tathergang gemacht und bewiesen werden". (dpa/tc/mje)