Bewährungsstrafe für Domain-Grabber

Das Landgericht München hat einen 27-jährigen Computer-Freak aus Ingolstadt wegen Betrugs und Vergehens gegen das Markengesetz zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Dies ist das bundesweit erste Urteil in einem Strafverfahren um den Handel mit Internet-Adressen.

Die Münchner Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte bei der deutschen Zentralstelle für die Vergabe von Internet-Adressen, DENIC, 120 Domains für sich reserviert hatte. Darunter befanden sich auch 22 Homepages mit den Namen großer deutscher Unternehmen wie etwa Audi, Opel, DaimlerChrysler oder der Brauereien Bitburger und Licher.

Für die Freigabe der Adressen wollte der Domain-Grabber von den betroffenen Firmen zwischen 2500 und 14.900 Mark kassieren. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft habe der 27-Jährige den Unternehmen in einem Schreiben gedroht, die Internet-Adressen jahrelang zu blockieren oder Medien einzuschalten, wenn sie nicht zahlten. Zwei Firmen bezahlten daraufhin bis zu 4000 Mark.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen Betrugs und Vergehens gegen das Markengesetz zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Der Mann muss zudem alle Domains freigeben, die er noch blockiert hat, darunter auch Homepages mit den Namen japanischer Städte. Er räumte vor Gericht seine Taten ein, zeigte aber keinerlei Unrechtsbewusstsein. Seiner Meinung nach hätten die Konzerne ihre Domains mit einer geringen Änderung selbst bei der DENIC registrieren lassen können.

Während des Prozesses erhielt das Gericht ein Fax, das belegt, dass der Angeklagte im April 2000 eine Domain mit dem Namen eines Sportartikel-Herstellers reserviert hatte. Zwei Monate zuvor hatte er bereits die Anklageschrift zum Strafverfahren erhalten.

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