Berufung: Rambus gewinnt gegen Infineon

Speicherspezialist Rambus hat in der Berufungsverhandlung vor dem "US Court of Appeals for the Federal Circuit" einen wichtigen Erfolg errungen. Das Gericht sprach Rambus vom Vorwurf des Betrugs frei und erlaubt es dem Unternehmen, auch weiterhin gegen Infineon wegen Patentverletzungen zu klagen.

Damit hob das Berufungsgericht wichtige Teile eines Urteils des US-Gerichts Richmond/Virginia vom November 2001 auf. Wie berichtet, hatte der zuständige Richter Rambus untersagt, Infineon weiter wegen Patenten zu SDRAM und DDR-Speichern zu belangen. Rambus ging in Berufung und hat nun gewonnen. Die Folge: Das gesamte Verfahren wird wieder neu aufgerollt.

Noch wichtiger aber dürfte eine zweite Entscheidung des Berufungsgerichts für Rambus sein. Die Richter sprachen das Unternehmen vom Vorwurf des Betrugs gegenüber dem Standardisierungsgremium JEDEC frei. Rambus war von 1992 bis 1995 Mitglied der JEDEC und am Entwurf eines Standards für SDRAM-Speicher beteiligt.

Der Betrugsvorwurf an Rambus: Das Unternehmen habe der JEDEC in dieser Zeit relevante eigene SDRAM-Patente verschwiegen und damit gegen die Regeln des Gremiums verstoßen. Den Regeln zufolge hätte Rambus die eigenen SDRAM-Entwicklungen der JEDEC offenbaren müssen, bevor sie formell als Standard betrachtet wurden. Das Berufungsgericht sprach Rambus mit der Begründung frei, diese Regeln seien zu ungenau formuliert; dadurch habe das Unternehmen nicht falsch gehandelt. Das Urteil finden Sie hier im Internet.

Der Kurs der Rambus-Aktie stieg nach Bekanntwerden der Entscheidung um 57 Prozent auf 11,69 US-Dollar. Das Unternehmen sollte sich aber nicht zu früh freuen, da die für Wettbewerbsfragen zuständige US-Aufsichtsbehörde FTC (Federal Trade Commission) weiterhin gegen Rambus ermittelt (wir berichteten). Die Aufsichtsbehörde wirft Rambus vor, sich mit illegalen Mitteln ein Monopol auf technische Verfahren zur Entwicklung und Herstellung von SDRAM beschafft zu haben. Konkret geht es hier weiterhin um besagten Betrugsverdacht gegen die JEDEC, den das Berufungsgericht jetzt abgewiesen hat.

Wie mehrfach berichtet (siehe tecHistory), hat Rambus in den letzten Jahren hohe Lizenzgebühren von Speicherherstellern gefordert, da deren SDRAM- und DDR-SDRAM-Speicher angeblich Patente verletzen würden. Mitsubishi war im März 2001 nach NEC, Hitachi, OKI, Samsung, Elpida und Toshiba der siebte Speicherhersteller, der sich mit Rambus außergerichtlich einigte und Lizenzgebühren an die Firma zahlt.

Nur Micron, Hynix und Infineon lehnten Lizenzzahlungen ab und zogen Rambus ihrerseits vor den Kadi. Mit dem jetzigen Urteil des Berufungsgerichts sieht Rambus nach vielen Niederlagen gegen Infineon wieder Land in Sicht und hat nun reelle Chancen, Lizenzgebühren vom deutschen Hersteller zu erhalten. Rückenwind erhält das Unternehmen damit auch im Prozess gegen Micron und Hynix, der vor dem Landgericht Mannheim stattfindet. (Jürgen Mauerer/ala)