Kein Bankgeheimnis

Behörden spähen Bankkonten aus

Dass das Bankgeheimnis den Vorstellungen deutscher Regierungsvertreter missfällt, wurde in den vergangenen Monaten eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Allerdings wurden nicht nur die Nachbarländer heftig torpediert. Darüber hinaus haben Behörden und Ämter das Bankgeheimnis in Deutschland in Tausenden Fällen ausgehebelt.

Hierzulande ist es nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, sondern seit 1619 als vorkonstitutionelles Gewohnheitsrecht anerkannt. Davon nahmen Polizei, Finanzämter und Sozialverwaltungen in den ersten sechs Monaten 2009 jedoch Abstand, als sie knapp 57.000 private Bankkonten genauer unter die Lupe nahmen.

Wie die Bundesregierung auf Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion bestätigt, wurden von Januar bis Juni dieses Jahres 56.975 Konten ausgespäht. Ob die betroffenen Kontoinhaber jedoch auch darüber informiert wurden, habe die Regierung nicht beantworten können, berichtet die Rheinische Post. "Dabei muss der Kontoinhaber laut Gesetz schon vorab über die Möglichkeit einer Konteneinsicht informiert werden", stellt ein Jurist gegenüber pressetext fest. Nach Paragraph 93 der Abgabenordnung ist der Betroffene darüber hinaus "nach Durchführung eines Kontenabrufs vom Ersuchenden über die Durchführung zu benachrichtigen" - Ausnahmen vorbehalten.

Seit 2003 haben die Behörden bei Verdacht auf Steuerhinterziehung oder auf Finanzierung von Terrorismus das Recht, mithilfe der deutschen Finanzaufsicht BaFin Kontodaten wie Name, Geburtsdatum oder Anzahl von Konten und Depots abzufragen. In den 57.000 Fällen sollen etwa Vermögensprüfungen von Hartz-IV- oder Bafög-Empfängern Anlass für die Untersuchungen gegeben haben. Selbst Arbeitsagenturen können auf Kontoinformationen zugreifen, "wenn ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg verspricht". Außerdem seien die Kontoabfragen "bei Verdächtigen zur Abwehr von Straftaten" erfolgt. Allerdings, so argumentiert die Opposition, sei eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit nicht möglich, wenn der Betroffene nicht über die Abfrage informiert wird. Damit beweise die Bundesregierung eine "erschreckende Gleichgültigkeit gegenüber rechtsstaatlichen Grundsätzen". (pte/hal)