BDI: Computer-Abgabe verzerrt Wettbewerb

Das Vorhaben der Regierung, zum Schutz des Urheberrechts künftig auch Abgaben auf PCs oder andere digitale Geräte zu erheben, stößt beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) auf Ablehnung. "Wir halten diesen Weg für völlig falsch", sagte Frau Dr. Holeweg, die in der Rechtsabteilung des BDI für Fragen des Urheberrechts zuständig ist, dem tecChannel.

Grundlage der Initiative ist der so genannte 2. Vergütungsbericht der Bundesregierung über die Entwicklung der urheberrechtlichen Vergütung. Das Dokument ist auf der Webseite des Bundesjustizministerium unter der Rubrik Gesetzgebungsvorhaben veröffentlicht und stellt laut Holeweg die "Vorbereitung eines Gesetzesentwurfs" dar. Das Bundeskabinett hat den Vergütungsbericht bereits am 5. Juli 2000 verabschiedet und dem Bundestag zugeleitet. Doch erst jetzt nach der Sommerpause schlagen die Wellen hoch.

Wie berichtet, will das Justizministerium das Urheberrecht der technischen Entwicklung anpassen. Das soll von Herstellern aller digitalen Geräte, die sich zur Vervielfältigung oder Übermittlung von Daten eignen, eine pauschale Vergütung verlangt werden. Dies betrifft auch CD-Brenner, Drucker, Festplatten, Modems oder ISDN-Anlagen. Auch MP3-Player werden im Vergütungsbericht ausdrücklich erwähnt.

Nach Angaben der BDI-Anwältin würde die beabsichtigte Gebühr diese Geräte um bis zu 30 Prozent verteuern. Dies komme jedoch einer "Wettbewerbsverzerrung" gleich, da die Gebühren nur anfallen, wenn der Verbraucher die Geräte in Deutschland kauft. Das heißt: Kunden könnten in Nachbarländern wie den Niederlanden, Italien oder Frankreich ihren PC billiger einkaufen. Holeweg sieht dadurch auch den Standort Deutschland in Gefahr, zumal auch Hersteller dieser Produkte ins Ausland abwandern könnten.

Weiterhin kritisiert sie die Absicht des Justizministeriums, pauschale Abgaben auf digitale Kopien von Textdokumenten, Musikstücken oder Videos einzuführen. Ihrer Meinung nach könnten die Urheber in naher Zukunft mit Hilfe von elektronischen Systemen für Copyright-Management die Vergütung für digitale Kopien ihres Produkts individuell mit den Nutzern abrechnen.

Bislang werden solche Abgaben nur auf schnelle Kopier- und Faxgeräte sowie Scanner erhoben. Sie betragen je nach Geschwindigkeit des Geräts zwischen 75 und 600 Mark. Im Juni dieses Jahres wurde die Gebühr auch für bisher befreite leistungsschwächere Faxe und Kopierer mit einer Kopierleistung von weniger als zwei Exemplaren pro Minute beschlossen. Diese neue Abgabe wurde bisher jedoch nicht umgesetzt.

Alle Urheberrechts-Abgaben gehen Verwertungsgesellschaften wie der GEMA oder der VG Wort zu, die das Geld für Autoren von Texten, Filmbeiträgen oder Musiktiteln einsammeln. Sollte die Gebühr auch für digitale Geräte wie CD-Brenner, Drucker und so fort zum Gesetz werden, würde dies eine erhebliche Stärkung des Urheberrechts bedeuten - allerdings auf Kosten der Wirtschaft und der Verbraucher. Daher ist zu erwarten, dass die entsprechenden Interessenverbände alle Hebel in Bewegung setzen, um die Abgabe zu verhindern.

Zurzeit stellen die im internationalen Vergleich niedrigen Hardware-Preise noch einen Standortvorteil für Deutschland dar, den es dringend braucht. Wie bereits berichtet, liegt Deutschland mit 32 PCs pro 100 Einwohnern deutlich hinter anderen Industrie-Staaten. Die USA kommen auf 61 Rechner je 100 Bürgern, auch europäische Staaten wie Schweden mit 58 Computern schlagen Deutschland. Mit höheren Gerätepreisen durch Urheberrechtsabgaben wird sich dieses Verhältnis wohl so bald nicht ändern. (jma)