Streit um angebliche Verletzungen des DECT-Patents

AVM sieht Klage von Gigaset gelassen

Nach der Klage des früher zum Siemens-Konzern gehörenden Telefonherstellers Gigaset reagiert AVM offiziell entspannt. Nach Ansicht des Berliner Herstellers der Fritz!Box sind die Anschuldigungen grundlos.

Nach Ansicht von Gigaset verletzt AVM mit mehreren Produkten der "Fritz!"-Produktreihe ein grundlegendes Gigaset-Patent. Die Gigaset Communications GmbH begründet dies mit einer Patentverletzung innerhalb des herstellerübergreifenden Standards für schnurlose Telefone DECT-GAP.

Laut AVM wolle Gigaset mit der Klage untersagen, herstellerspezifische Protokolle mittels DECT auszuführen. Mit solchen Protokollen, die Teil der Betriebssoftware sind, lassen sich beispielsweise Sondermeldungen wie Softkeys oder die Einstellung der Landessprache auf ein DECT-Mobilteil / Gigaset-Handgerät übertragen.

In einer offiziellen Stellungnahme widerspricht AVM nun der Darstellung von Gigaset: Der Hersteller übersehe angeblich, dass der DECT-Standard die herstellerspezifischen Protokolle in jeglicher Form ausdrücklich seit 1996 vorsehen würde. AVM weist den Vorwurf der Patentverletzung zurück und erwartet aus der Klage keine Konsequenzen. (mec)