Autor des Kournikova-Virus geht in Berufung

Der 21-jährige Holländer Jan de Witt, der den Kournikova-Virus verfasst und in Umlauf gebracht hat, legt gegen sein Urteil Berufung ein. Er war zu 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden.

Im Fall von de Witt hat ein niederländisches Gericht im September 2001 erstmals ein Urteil wegen Computerkriminalität ausgesprochen. Nach niederländischem Recht drohen dafür maximal vier Jahre Haft und 45.000 Euro Geldstrafe. Voraussetzung ist allerdings, dass der Verursacher mit der Absicht handelt, Schaden anzurichten.

Der Anwalt des 21-Jährigen will nun genau diese Absicht widerlegen. Das Handeln seines Mandaten könne man als unüberlegt bezeichnen, aber es sei nicht seine Absicht gewesen, Schaden anzurichten. Außerdem sei beim Prozess kein hinreichender Nachweis erbracht worden, dass der Kournikova-Virus überhaupt großen Schaden angerichtet habe.

Das Gericht wollte der Darstellung des harmlosen Jungen nicht folgen. Beim Angeklagten war ein Repertoire von 7200 Viren entdeckt worden, außerdem arbeitete er in einem Computergeschäft.

Die Berufung wird voraussichtlich im September verhandelt. Script-Kid de Witt wäre mit seinem Urteil noch vergleichsweise glimpflich davon gekommen. Wie berichtet, hat ein US-Gericht den Verfasser des Melissa-Virus zu 20 Monaten Haft verurteilt. (uba)