Auktionen fürchten juristisches Zwielicht

Die Online-Auktionshäuser ricardo, versteigern.de, primus-auktion, offerto, andsold, atrada, itrade und qxl haben den Arbeitskreis Online-Auktionen (AOA) gegründet. Der Arbeitskreis will die rechtliche Situation der Online-Auktionen klären helfen und in einem zweiten Schritt Qualitätsstandards vereinbaren.

Bei einer Internet-Auktion kommt kein gültiger Kaufvertrag zu Stande, urteilte jüngst das Landgericht Münster. Gegenteiliger Auffassung war das Amtsgericht Sinsheim: Eine Internet-Auktion ist einem Kaufvertrag gleichzusetzen.

Wegen dieser rechtlich zweideutigen Situation haben sich einige Online-Auktionshäuser entschlossen, zur Klärung der rechtlichen Situation beizutragen und einen "losen Verbund" gegründet. Der Arbeitskreis will die gesetzgebenden Institutionen auf nationaler und EU-Ebene in ihrer Arbeit unterstützen und für Transparenz sorgen. Im zweiten Schritt sei geplant, verbindliche Qualitätsstandards für die AOA-Unternehmen zu vereinbaren. Dazu sollen die Qualität des Angebots, der Datenschutz, die Sicherheit der Transaktionen sowie der Liefer- und Kundenservices zählen. (uba)