Audio-Kopierschutz: Strafanzeige gegen BMG

Erstmals hat jetzt ein Privatmann wegen des umstrittenen Kopierschutzes für Musik-CDs eine Plattenfirma angezeigt. So die Münchner Staatsanwaltschaft sich der Sache annimmt, könnte damit ein Präzedenzfall geschaffen werden.

Seit Mitte des Jahres 2001 stattet die deutsche Musikindustrie ihre CDs zunehmend mit diversen Kopierschutz-Verfahren aus (wir berichteten). Nun hat erstmals ein Privatmann den umstrittenen Schutz auf die Ebene des Strafrechts erhoben.

In einem Schreiben an die Münchner Staatsanwaltschaft vom 28. Oktober 2001 wirft der Mann der Plattenfirma BMG Entertainment Betrug, Computerbetrug und einen Verstoß gegen das Urheberrecht vor.

Der letzte Punkt klingt kurios, der um Anonymität bemühte Ostwestfale gab jedoch gegenüber tecChannel.de telefonisch an, warum er sich in seinen Rechten auf legale Kopien beeinträchtigt sieht. Er erstelle regelmäßig aus gekauften CDs Best-Of-Alben für sein Autoradio - das sei nun nicht mehr möglich. Er beruft sich dabei auf die gängige Rechtssprechung, die private Kopien ausdrücklich erlaubt.

Die beiden Betrugspunkte sieht der Mann dadurch erfüllt, dass er vor dem Kauf der CD nicht wusste, dass sie den gängigen Standards widerspricht. Seine Argumentation deckt sich in dem Schreiben mit dem, was Rechtsanwalt Christian Czirnich auch schon in diesem vor anderthalb Jahren bei tecChannel.de erschienen Beitrag festgestellt hat: "Wird eine CD daher mit dem entsprechenden Label gekennzeichnet und entspricht nicht diesem Standard und führt dies dazu, dass die CD beim Käufer in einem Gerät, das den Standard unterstützt, nicht abspielbar ist, - dann liegt ein rechtlich erheblicher Mangel vor."

Erschwerend kommt noch hinzu, dass BMG die so manipulierten CDs weiterhin nur sehr dürftig kennzeichnet.