Aktuelle Verhandlung

Apple vs. Samsung: Verkauf des Galaxy Tab 10.1 weiterhin untersagt

Apple hatte Anfang August 2011 vor dem Landgericht Düsseldorf eine Einstweilige Verfügung gegen Samsung erwirkt. Nach der aktuellen Verhandlung am 25. August darf Samsung sein Tablet Galaxy Tab 10.1 unter anderem in Deutschland weiterhin nicht auf den Markt bringen.

Apple hat Apple am 4. August 2011 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Samsung beim Landgericht Düsseldorf gestellt. Ziel dieser Verfügung war es, es Samsung Deutschland und der koreanischen Mutterfirma zu untersagen, das neue Produkt Galaxy Tab 10.1 in der EU (mit Ausnahme der Niederlande) zu nutzen. Wobei unter "nutzen" laut der Anwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke konkret herzustellen, einzuführen, anzubieten und in Verkehr zu bringen gemeint ist.

Apple argumentiert wie folgt in der Verfügung: Das Design des Galaxy Tab 10.1 würde dem des iPad sehr ähneln. Samsung würde den Ruf des Kultobjekts iPad auf diese Weise ausnutzen. Da Apple ein Gemeinschaftsgeschmackmuster für das Design des iPads besitzt, kann Apple aktiv gegen eine Nachahmung vorgehen. Apple beruft sich dabei auch auf Rechte aus dem ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutz. Im Anwaltsjargon klingt das laut Wilde, Beuger und Solmecke so: Die hohe Wertschätzung des kopierten Produkts wird in unlauterer Weise ausgenutzt. Hierdurch entsteht die Gefahr einer vermeidbaren Herkunftstäuschung.

Die 14. Zivilkammer des Landgericht Düsseldorf hat die einstweilige Verfügung am 9. August 2011 (Az.: 14c 0 194/11) erlassen - ohne vorherige Anhörung von Samsung. Samsung legte erwartungsgemäß Widerspruch ein, unter anderem mit der Begründung, dass Apple das Design des iPad nicht erfunden habe, sondern es ganz ähnliche Designs auch schon in alten Science-Fiction-Filmen zu sehen gegeben habe.

Am 25. August 2011 gab aktuell eine mündliche Verhandlung im Landgericht Düsseldorf mit dem Ziel von Samsung, die einstweilige Verfügung im Eilverfahren wieder aufheben zu lassen. Das Resultat der Verhandlung: Die Verfügung bleibt bestehen. Die Vorsitzende Richterin sah einen "übereinstimmenden Gesamteindruck" zwischen dem iPad und den später erschienenen Galaxy-Tabs. Samsung Deutschland ist es daher auch weiterhin untersagt, sein Galaxy Tab 10.1 in Deutschland sowie auch im übrigen europäischen Ausland mit Ausnahme der Niederlande zu vertreiben. Gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf kann Samsung nun innerhalb von vier Wochen Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen und dort auf eine andere Rechtsansicht hoffen.