Raubkopierer verbannt

Anti-Piraterie-Gesetz: Frankreich beschließt Internetsperre

In Frankreich wurde das umstrittene Gesetz gegen illegale Raubkopierer von der Nationalversammlung verabschiedet. Damit ist es möglich, Nutzer, die nachweislich illegal Inhalte aus dem Web heruntergeladen haben, nach dem dritten Verstoß für bis zu ein Jahr aus dem Netz zu verbannen.

Die französische Nationalversammlung hat am gestrigen Dienstagabend das umstrittene Anti-Piraterie-Gesetz verabschiedet. Das von der Regierung unter Staatspräsident Nicolas Sarkozy initiierte Gesetz gegen illegale Raubkopierer im Internet war noch vor wenigen Wochen in einem ersten Anlauf überraschend abgelehnt worden. Diesmal sprachen sich die Abgeordneten aber mir 296 zu 233 Stimmen für eine Umsetzung der neuen Rechtsbestimmung aus. Diese sieht in ihrem Kern vor, dass Nutzer, die nachweislich illegal Inhalte aus dem Web heruntergeladen haben, nach dem dritten Verstoß für bis zu zwölf Monate aus dem Netz verbannen werden können. Über die Einhaltung des Gesetzes "zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" soll dabei eine Behörde namens Hadopi (Haute Autorité pour la Diffusion des oeuvres et la Protection des Droits sur Internet) wachen. Diese soll Raubkopierer vor einer Websperre zunächst mit zwei E-Mails und dann per Einschreiben verwarnen.

Obwohl die Unterhaltungsindustrie bereits seit geraumer Zeit ihre Lobby-Aktivitäten verstärkt hat, um die Regierungen Europas zu einer härteren Anti-Piraterie-Gangart zu bewegen, ist Frankreich bislang erst eines der wenigen Länder, die auf eine derart harte Gesetzgebung setzen. "Frankreich hat sich im Kampf gegen Online-Piraterie von Anfang an mit einer sehr restriktiven Strategie hervorgetan. Das aktuell verabschiedete Gesetz stellt eine konsequente Fortführung der bisherigen Politik dar", erklärt Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), im Gespräch mit pressetext. Die von Präsident Sarkozy persönlich vorangetriebene Initiative sei zwar prinzipiell begrüßenswert, vertrete inhaltlich aber eine sehr extreme Position. "Was die Verfolgung von privaten Nutzern von Filesharing-Angeboten im Web betrifft, ist das französische Modell sicherlich viel radikaler als der entsprechende Ansatz, den die GVU für Deutschland vorschlägt", betont Leonardy.