Android-Ökosystem im Unternehmenseinsatz
Android M - Wichtige Neuigkeiten für Unternehmen
Am 5. Oktober 2015 stellte Google das neue Android-Betriebssystem vor. Android 6.0 Marshmallow basiert dabei auf dem UI-Design von Android 5 Lollipop, daher fallen vielen Anwendern die neuen Funktionen, auf dem ersten Blick, nicht auf. Daher möchte ich Ihnen meinen persönlichen Einblick in die neuen Möglichkeiten und Funktionen, gerade mit Fokus auf den Einsatz im Unternehmensumfeld, darlegen. Als ersten Einstieg kann ich die 60 seitige Anleitung empfehlen, die Google zu Android 6.0 ins Internet gestellt hat.
- Neuerungen in Android 6
Die Lautstärkeregelung in Android 6 wurde verbessert. - Neuerungen in Android 6
Die Anzeige der Apps hat Google in Android 6 deutlich verbessert. - Neuerungen in Android 6
Sie können App-Berechtigungen in Android 6 besser steuern und damit Datenschutz und Sicherheit erhöhen. - Neuerungen in Android 6
Anwender können in Android 6 leichter auf den internen Speicher zugreifen. - Neuerungen in Android 6
Den Speicherverbrauch von Apps können Anwender in den Einstellungen von Android 6 anzeigen. - Neuerungen in Android 6
In den Informationen zum Speicher ist wiederum der verbrauchte Speicher in der Übersicht zu sehen. - Neuerungen in Android 6
Für jede Apps lässt sich in den Einstellungen der verbrauchte Speicher abrufen. - Neuerungen in Android 6
Die Doze-Funktion lässt sich für einzelne Apps in den Einstellungen deaktivieren. - Neuerungen in Android 6
Mit Now on Tab lassen sich Informationen zu Begriffen schnell und einfach in Google suchen und in der E-Mail oder einer anderen App anzeigen.
Datenschutz durch App-Berechtigungen
Mit Android 6.0 haben die Anwender die Möglichkeit, einzelnen Apps individuelle Rechte zu gewähren, sobald diese einen entsprechenden Zugriff erstmals benötigen. Der Vorteil liegt auf der Hand. Anstatt wie bisher undurchsichtigen App Berechtigungsgruppen bei Installation zuzustimmen (und zu vergessen, was da alles enthalten war) können nun Rechte sehr granular freigegeben werden. Wie bei iOS ist der Zugriff auf das Internet von einer solchen Einstellung nicht betroffen, d.h. einer App kann der Zugriff auf das Internet (mit Hausmitteln) nicht verboten werden.
Benötigt eine App wie WhatsApp beispielsweise den Zugriff auf Kamera oder Mikrofon, erhält der Anwender bei erster Nutzung dieser Funktionen eine Hinweismeldung. Im Falle von WhatsApp ist dies für den Anwender meistens ersichtlich, da er diese Funktionen zum Versenden von Sprachnachrichten oder von Videofilmen benötigt. Benötigt hingegen z.B. eine Wetter App den Zugriff auf das Mikrofon, sollte der Anwender "stutzig" werden.
Einziger Pferdefuß an dieser Lösung besteht in der Notwendigkeit, dass die Abfrage nur bei Apps erscheint, die mit entsprechenden API-Aufrufen (seit 6.0) arbeiten. Sonst verhält sich das System wie "früher". Die App-Berechtigungen können an zentraler Stelle im Nachgang ebenfalls granular gewährt oder wieder entzogen werden. Es ist gerade bei Apps mit alter API zu beachten, dass diese es nicht gewohnt sind, einzelne Berechtigungen nicht mehr zu haben.
Unterm Strich entspricht diese Funktion dem Umfang, wie es bei iOS schon seit Jahren gegeben ist. Im Gegensatz zu iOS benötigt es keine spezielle Anpassung (Aktualität) der eingesetzten Apps.