FAQ

Alles, was Sie über Apple Pay wissen müssen

Fallen für Apple Pay zusätzliche Gebühren an?

Der Endkunde zahlt keine Gebühren, wenn er Apple Pay nutzt. Auch für den Händler gibt es keine zusätzlichen Kosten über die hinaus, die bei Kartenzahlung ohnehin anfallen. Apple nimmt allerdings eine kleine Gebühr von den involvierten Geldinstituten. Der Analyst Gene Munster von Piper Jaffray erwartet, dass Apple mit Apple Pay 2015 knapp 120 Millionen Dollar und 2016 dann 310 Millionen umsetzen wird - das wäre weniger als ein Prozent von gesamten Konzernerlös.

Wie sicher ist Apple Pay?

Apple gibt an, dass Apple Pay deutlich sicherer ist als herkömmliche Kartenzahlungen (die in den USA bislang noch fast immer über Karten-Magnetstreifen und ohne PIN-Eingabe laufen). Für jede in Passbook hinterlegte Karte wird im Sicherheitschip "Secure Element" eine eineindeutige sogenannte Device Account Number angelegt.

Dazu kommt für jeden Bezahlvorgang ein transaktionsspezifischer dynamisch erzeugter Sicherheitscode. Beim Bezahlen werden nur die Device Account Number und dieser Code übertragen ("Tokenisierung"). Die ursprünglichen Kartendaten bekommt weder Apple noch der Händler, sie werden gar nicht mit der Zahlung übermittelt.

Apple gibt an, dass es keine Transaktionsdaten speichert. Eine Zahlung lasse sich somit auch nicht zum Nutzer zurückverfolge, so der Anbieter. Der Nutzer allerdings kann aus Gründen der Bequemlichkeit seine zuletzt getätigten Apple-Pay-Zahlungen in Passbook einsehen. Damit man Apple Pay verwenden kann, muss das iPhone oder iPad mindestens mit einer PIN gesichert sein.

Geht das mobile Gerät verloren oder wird gestohlen, kann man es über die Funktion "iPhone-Suche" in den gesperrten "Verloren"-Modus versetzen oder gleich fernlöschen.

Wann kommt Apple Pay nach Deutschland?

Apple hat noch keinerlei konkrete Angaben zur Verfügbarkeit des Dienstes außerhalb der USA gemacht.

Werden deutsche Geldinstitute bei Apple Pay mitmachen?

Davon kann zum jetzigen Zeitpunkt ausgehen. Der Deutsche Sparkassen und Giro-Verband (DSGV) zum Beispiel hat bereits ausdrücklich Interesse bekundet.