Scheinselbständigkeit
Aktuelles Gesetzesvorhaben kann IT-Freiberufler treffen
IT-Freelancer und ihre Leistungen
Das Vorhaben ist geprägt von Fällen aus dem Niedriglohnsektor und dem Schutzgedanken zugunsten der Fremdarbeitskraft. Externe Spezialisten wie IT-Freiberufler hat kaum einer der am Gesetzesvorhaben Beteiligten im Blick. Das gilt nicht nur für IT-Freelancer, sondern auch für Ingenieure, Interims-Manager, Honorarärzte und weitere Experten und Berater. Jeder hat den Ausschnitt vor Augen, den er ändern will und der ihn betrifft. Die selbständigen Experten stellen nur einen kleinen Teil dieser "Fremdarbeitskraft-Landschaft" dar. Es besteht also die Gefahr, dass der Kriterienkatalog für eine andere Zielgruppe entwickelt wird, dann aber trotzdem auch für IT-Freelancer gilt.
Die Arbeitswelt verändert sich
Die Rechtslage ist schon heute kompliziert. Hinzu kommt die stetige Veränderung unserer Arbeitswelt, die geprägt ist von Digitalisierung, Vernetzung, Entwicklung zur Wissensgesellschaft und Flexibilisierung. Das führt auch dazu, dass die Grenzen zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen immer stärker verschwimmen. Ob ein starrer Kriterienkatalog dieser Situation gerecht werden kann, ist zweifelhaft.
Mit dem Thema "Zukunft der Arbeit" beschäftigt sich auch Professor Arnold Picot von der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München, Fakultät für Betriebswirtschaft. Er ist der Ansicht, dass es aufgrund der sich ändernden Arbeitswelt in Zukunft viel mehr Freiberufler geben wird. Langfristig ist ihm wahrscheinlich zuzustimmen, doch auf kurze Sicht könnte das zu erwartende Gesetz die Spielräume für Freiberufler einschränken.
Wann und ob das Gesetz kommen wird, lässt sich noch nicht mit letzter Sicherheit sagen. Es steht jedoch im Koalitionsvertrag und soll angeblich noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Den Betroffenen - also IT-Freiberuflern und deren Auftraggebern - ist zu raten, das Gesetzgebungsverfahren im Blick zu behalten. Sie sollten alle Möglichkeiten nutzen, damit auch ihre Belange gehört werden. (kf)