Rechtsfalle

AGB´s im Internet: Was sind die rechtlichen Folgen?

Im Web ist nichts so schnell weggeklickt wie die allgemeinen Geschäftsbedigungen. Welche Folgen es haben kann, die AGB nicht zu beachten, lesen Sie in diesem Beitrag.

Kein Interesse, keine Zeit oder mangelndes Verständnis – die Gründe für die obligatorischen Lippenbekenntnisse zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind vielfältig und nachvollziehbar. Viel interessanter ist allerdings, was das für rechtliche Folgen hat. Was spricht das Gesetz.

„tl;dr – too long; didn’t read“ ist im Internet der universelle Hinweis darauf, dass ein Text nicht gelesen wurde. Insbesondere im englischsprachigen Netz werden des Öfteren längere Texte unter dem Zusatz „tl;dr“ für die Eiligen und Lesefaulen zusammengefasst.

Die Webseite https://tosdr.org hat es sich zur Aufgabe gemacht, entsprechende Kurzfassungen für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen populärer Online-Portale zu erstellen. Auf der Seite heißt es, dass der Satz „Ich habe die Nutzungsbedingungen gelesen und bin mit ihnen einverstanden“ die größte Lüge des Internets sei. Das mag etwas reißerisch verpackt sein, trifft jedoch den Kern des Problems: Niemand macht sich die Mühe, vor einer Registrierung oder einem Einkauf im Internet die AGB zu lesen (nicht einmal Juristen). Das führt natürlich zu der Frage, welchen Sinn AGB überhaupt haben und welche Folgen es hat, diese nicht zu beachten.

„Ich habe die Nutzungsbedingungen gelesen und bin mit ihnen einverstanden.“ Wenn AGB aber nicht gelesen werden, welchen Sinn haben sie dann und welche Folgen hat es, sie nicht zu beachten?
„Ich habe die Nutzungsbedingungen gelesen und bin mit ihnen einverstanden.“ Wenn AGB aber nicht gelesen werden, welchen Sinn haben sie dann und welche Folgen hat es, sie nicht zu beachten?

Ökonomisch, effizient und risikoreich

Im Alltag schließt jeder Mensch unzählige Verträge ab. Über den Inhalt dieser Verträge macht man sich im Normalfall keine Gedanken. Niemand würde auf die Idee kommen, sich vor dem Kauf eines Smartphones mit dem Verkäufer zusammenzusetzen und einen kompletten neuen Vertrag zu schreiben. Also wird genau dieser eine Vertrag massenhaft mit immer denselben Bedingungen abgeschlossen. Der Verkäufer legt dem Kunden bereits vorgefertigte Verträge vor, deren Inhalte nicht mehr zur Disposition stehen.

Diese vorgefertigten, mehrmals verwendeten und nicht individuell ausgehandelten Verträge werden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) genannt und sind mittlerweile – sowohl offline als auch online – der Standard. Selbst beim Verkauf eines Gebrauchtwagens unter Privatleuten wird häufig auf diese Musterverträge zurückgegriffen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass solche Verträge rechtlich einwandfrei sind. Insbesondere die vorgefertigten Verträge bergen die Gefahr, dass sich darin Klauseln verstecken, die die andere Vertragspartei benachteiligen oder mit dem deutschen Recht nicht vereinbar sind. Beliebte Themen in der Tagespresse sind beispielsweise fehlerhafte Renovierungsklauseln in Mietverträgen, zu kurze Verjährungsfristen beim Gebrauchtwagenkauf oder zweifelhafte Klauseln in den AGB von Google und Facebook.

Es versteht sich von selbst, dass AGB in einer gewissen Weise einer Kontrolle unterliegen müssen. Diese Kontrolle wird durch das AGB-Recht gewährleistet, das Teil des deutschen Verbraucherrechts ist. Die Prüfung von AGB erfolgt in mehreren Schritten.

„Klauseln zur Datenerhebung sind oft unwirksam“

Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke auf die Beratung der Internet-und Medienbranche spezialisiert. Nachdem er selbst vor seiner Tätigkeit als Anwalt über zehn Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (unter anderem für den Westdeutschen Rundfunk) arbeitete, berät er nun zahlreiche Journalisten und Medienschaffende.

Medienrechtsanwalt Christian Solmecke hilft in Fragen zu Online-Recht weiter.
Medienrechtsanwalt Christian Solmecke hilft in Fragen zu Online-Recht weiter.

Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Lehrbeauftragter der Fachhochschule Köln für Social Media und Recht sowie Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School. Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in sozialen Netzen. Solmecke selbst ist stark in den sozialen Netzen vertreten und interagiert über seinen Youtube-Rechtskanal mit über 50.000 Abonnenten. Die Facebook-Seite der Kanzlei gehört zu den größten Social-Media-Rechtsangeboten Deutschlands. Und mit dem Pocket Anwalt hat er bereits eine sehr erfolgreiche App in die App-Stores gebracht.