Ärger um Rücknahme von Elektroschrott

Kommunen bleiben auf Containern mit Elektroschrott sitzen.

Seit dem 24. März gilt das Elektroschrottgesetz, das Bürger verpflichtet, ausgediente Elektronikwaren vorschriftsmäßig zu entsorgen. Dazu muss der Elektronikmüll von den Kommunen an Sammelstellen kostenlos entgegengenommen werden. Die Industrie muss Sorge dafür tragen, dass die entsprechenden Sammelbehälter regelmäßig abtransportiert und einem Sortier- und Recycling-Prozess zugeführt werden (siehe: Stichtag 24. März: FAQ zum Elektroschrottgesetz).

Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, ist die Bilanz der ersten 14 Tage alles andere als zufrieden stellend. Die zu Beginn knappen Sammelbehälter sind zwar inzwischen aufgestellt, doch sie sind längst überfüllt. Der Abtransport funktioniert nur schleppend, in einigen Kommunen platzen die Wertstoffhöfe aus allen Nähten. Rund ein Drittel der Städte und Gemeinden hat sich bereits bei den Kommunalverbänden über Probleme bei der Entsorgung beschwert.