Ab sofort: Verbraucher müssen E-Schrott aussortieren

Ausgediente Elektrogeräte dürfen vom 24. März 2006 an nicht mehr in die graue Restmülltonne. Sämtliche Altgeräte - vom Handy bis zur Tiefkühltruhe - müssen separat gesammelt werden.

Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übernehmen die Hersteller künftig die Entsorgungskosten. Die Produzenten haben deshalb schon Preiserhöhungen für Neugeräte angekündigt. Eingesammelt werden die ausrangierten Geräte in Containern bei den Kommunen.

Trotz langwieriger Vorarbeit startet das neue Entsorgungssystem nur sehr lückenhaft. Wegen fehlender Container für ausgediente Fernseher, Herde, Kühltruhen und Computer sehe man dem heutigen Tag „mit großer Sorge“ entgegen, erklärte der Deutsche Städtetag. Einen chaotischen Start befürchtet auch der Deutsche Landkreistag. Noch immer fehle an einem Drittel der 1500 Sammelstellen in Deutschland eine ausreichende Zahl an Containern, bemängelte Städtetags-Geschäftsführer Stephan Articus.

Die Städte stellten gegen einen Kostenbeitrag der Hersteller notfalls eigene Container auf, „damit Bürgerinnen und Bürger nicht wieder mit den Geräten nach Hause zurückgeschickt werden müssen“. Entsorger und Elektroindustrie äußerten sich überzeugt, dass das System dennoch starten könne.

Die Abgabe von Elektroschrott ist für die Bürger kostenlos. Neue Geräte sind mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Auch Elektrokleingeräte wie elektrische Zahnbürsten, Rasierer oder Computermäuse dürfen nicht mehr in Restmülltonnen entsorgt werden. Diese Aufgabe obliegt künftig den Herstellern und Importeuren, die die gefüllten Container von den Sammelstellen abholen und die ausgedienten Altgeräte von professionellen Firmen entsorgen lassen. Die Elektroindustrie will die entstehenden Kosten von 300 bis 500 Millionen Euro jährlich in den Preisen ihrer Neugeräte auf die Verbraucher abwälzen.

Großgeräte wie Spülmaschinen oder Herde werden aber auch künftig mit dem Sperrmüll vor der Haustür abgeholt. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz soll die Umwelt von schädlichem Müll entlasten und gleichzeitig Rohstoffe sparen.

Ausführliche Informationen zum Thema liefert Ihnen der Beitrag Elektroschrottgesetz: Was auf Käufer und Handel zukommt. (mje)

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